Jahresbericht 2023 – Ausschuss Qualitätsmanagement
Nachfolgende Themen wurden 2023 schwerpunktmäßig bearbeitet:
Überarbeitung der Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) koordiniert die Überarbeitung der Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX. Sie bezieht sich auf die Ausgestaltung des internen Qualitätsmanagements in der stationären Rehabilitation inkl. Vorgaben bzgl. der Zertifizierung. Hierbei sind die Herausgebenden Stellen und somit auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt.
GKV-Aufruf zur Stellungnahme
zum Grundsatzpapier Grundlagen QS-Portal_GVWG_Stellungnahmeverfahren.pdf
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Gesundheitsreform sind die Kassen verpflichtet die Ergebnisse der externen QS-Verfahren zu veröffentlichen.
Dies betrifft QS-Reha® - GKV-QS-Reha® Vorsorge und Reha, MGW-Kliniken, z.T. Psychiatrie und Suchthilfe Einrichtungen.
Der Ausschuss QM hat sich an der Rückmeldung beteiligt und auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass durch die vorgesehene dreijährige Qualitätssicherung durch die Krankenkassen die Aktualität der Informationen zum Teil nicht gegeben ist.
Weiterentwicklung und Veränderungen in den Qualitätsverfahren der Verbände und Auditor*innen-Management
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege entwickeln seit über 20 Jahren kontinuierlich ihre eigenen Qualitätsmanagementverfahren. Bei der Entwicklung und Ausgestaltung von fachspezifischen Qualitätsmanagementverfahren in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit bringen sie ihre Expertise in die Fachdiskussionen und in die Politik ein. Diese Verfahren haben sich in der Praxis bewährt und sind durch die Kosten- und Leistungsträger anerkannt.
Eine strategische Diskussion in den Verbänden zur Zukunft und Weiterentwicklung der QM-Verfahren wird zurzeit geführt. Hierbei ist leitend, dass das Qualitätsmanagement nicht nur der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität dient sondern auch eine sinnstiftete Funktion hat. Der Fokus liegt hier auf der Integration von MEHR Nachhaltigkeit zugunsten WENIGER Bürokratie.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird geprüft, ob in der Zukunft überhaupt möglich ist, freiwillige Zertifizierungen der Freien Wohlfahrtspflege durch akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften anzubieten. Bemängelt werden vor allem finanzielle und bürokratische Hürden und überbordende Dokumentationspflichten für soziale Organisationen, die in Folge der Akkreditierung der Zertifizierungsstellen entstehen. Das sind sichtbare Folgen bei den stationären Reha-Einrichtungen, nach DAkkS-Abweichungen und der daraus resultierenden Verfahrensabsprache. Die Zertifizierungsstellen ziehen sich vielfach aus dem Markt zurück und bieten die QM-Verfahren der Verbände aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr an.
Mögliche Alternativen zu dem bisherigen Vorgehen werden geprüft und getestet. Die Auditierung durch nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften stellt eine Möglichkeit dar.
Die Mitglieder des Ausschusses Qualitätsmanagement gewährleisteten eine enge Begleitung dieser Entwicklungen und tragen zur Kommunikation des Themas in die Verbände bei. Sie unterstützen die Forderungen der BAGFW mit Positionspapieren und Schreiben an die beteiligten Stellen sowie Netzwerktreffen der Herausgebenden Stellen.
Zusammenwirken mit der AG Nachhaltigkeit mit dem Fokus Nachhaltigkeit in den QM-Kriterien der Verbände.
Die Verbände der BAGFW setzten sich seit Jahren für Umweltschutz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein. Diese Thermen bieten Überschneidungen und Anknüpfungspunkte zum Qualitätsmanagement. Eine Auseinandersetzung bezüglich von Synergien und Potentialen führen der Ausschuss QM zusammen mit der AG Nachhaltigkeit.
Inwieweit eine Weiterentwicklung der Ergebnisse des Projektes „Wie misst man Teilhabe in der Eingliederungshilfe“ erfolgen könnte, war 2023 in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" ein Thema im Ausschuss QM.