Forderungen zur Neuausrichtung einer Post-Lissabon-Strategie nach 2010: „Eine neue Dekade für ein soziales Europa“

Mit der Lissabonstrategie aus dem Jahr 2000 wurde ein ambitioniertes Reformpro- gramm geschaffen, das die Bereiche Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales gleicher- maßen einem 10-Jahresprogramm unterordnete. Die Strategie war gekennzeichnet durch Vorbereitung des Übergangs in eine auf Wissen basierende Wettbewerbsgesell- schaft, die Einleitung von Modernisierungsschritten des europäischen Gesellschaftsmo- dells und eine kohärente und systematische Vorgehensweise. Erstmals wurde damit versucht, einen ganzheitlichen politisch-strategischen Ansatz einzuführen und mit Hilfe eines neuen Instrumentes – der Offenen Methode der Koordinierung - umzusetzen. Hierzu gehören die Vereinbarung gemeinsamer Ziele, die Festlegung von Leitlinien, Benchmarking und Bewertung der Umsetzung.

Mit der Lissabonstrategie aus dem Jahr 2000 wurde ein ambitioniertes Reformpro- gramm geschaffen, das die Bereiche Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales gleicher- maßen einem 10-Jahresprogramm unterordnete. Die Strategie war gekennzeichnet durch Vorbereitung des Übergangs in eine auf Wissen basierende Wettbewerbsgesell- schaft, die Einleitung von Modernisierungsschritten des europäischen Gesellschaftsmo- dells und eine kohärente und systematische Vorgehensweise. Erstmals wurde damit versucht, einen ganzheitlichen politisch-strategischen Ansatz einzuführen und mit Hilfe eines neuen Instrumentes – der Offenen Methode der Koordinierung - umzusetzen. Hierzu gehören die Vereinbarung gemeinsamer Ziele, die Festlegung von Leitlinien, Benchmarking und Bewertung der Umsetzung.

 

Die vereinbarten Ziele wurden allerdings nur sehr eingeschränkt erreicht. Nach dem gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 sind 78

Millionen Europäer, darunter allein 19 Millionen Kinder, von Armut bedroht bzw. betrof- fen. Zudem sind die erzielten Fortschritte im Beschäftigungsbereich durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise stark gefährdet. Aus alledem folgern wir, dass eine zukünftige Europäische Strategie im Hinblick auf die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpo- litik nachhaltig angelegt und durch entsprechende politische Zielsetzungen und Maß- nahmen auf globaler Ebene begleitet und abgesichert sein muss.

 

Eine Strategie für den Zeitraum nach 2010 muss aus Sicht der BAGFW Antworten auf folgende Herausforderungen geben:

 

•    Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

•    Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge,

•    Migration und Integration,

•    Demografische Entwicklung und Solidarität zwischen den Generationen

•    Klimawandel und Klimagerechtigkeit,

•    Schaffung eines bürgernahen Europas

•    Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise)

 

Aus unserer Sicht sollte sich eine neue Strategie auf folgende Schwerpunkte beziehen, in deren Rahmen die Herausforderungen angegangen werden könnten:

 

•    Gerechtigkeit und Solidarität

•    Wirtschaft und Beschäftigung

•    Zivilgesellschaft und Partizipation

 

Schließlich sollten die Instrumente zur Umsetzung der Strategie (insbesondere die Offene Methode der Koordinierung sowie die Strukturfonds) überprüft und an die genannten Herausforderungen und Schwerpunkte angepasst werden.

 

Im Mittelpunkt der neuen Strategie muss der Aspekt der Gleichrangigkeit von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen stehen. Keinesfalls darf die Beachtung sozialer Belange nur Randprodukt Europäischer Wirtschaftspolitik sein. Dafür steht auch das Europäische Sozialmodell mit seinen zwar unterschiedlichen, aber an gemeinsa- men Zielen und Werten – wie etwa Zusammenhalt und Solidarität, soziale Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit - ausgerichteten Sozialschutzsystemen.

 

Auch in Zukunft liegt die primäre sozialpolitische Verantwortung in Händen der Mitglied- staaten. Dennoch halten wir ein aktives Europa für notwendig, das Mindeststandards sicherstellt und die notwendigen Rahmenbedingungen schafft.

 

Sozialer Zusammenhalt, Solidarität, soziale Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung, Chan- cengleichheit, Nachhaltigkeit, Verwirklichung von Grundrechten, Demokratie und Partizipation müssen Kernelemente Europäischer Politiken sein. Die Herausforderungen

– das zeigt die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise – können nur gemeinsam auf der

Grundlage von gemeinsamen Werten und Grundsätzen bewältigt werden.

 

Die Krise der Wirtschaft und der Finanzmärkte verschärft die Notwendigkeit engerer Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten sowie einer globalen Perspektive. Dabei sind die Erfahrungen der letzten 10 Jahre zu nutzen: Armut und Ungleichheit können nur dann wirksam bekämpft werden, wenn Zugang zu qualitativ hochwertiger Beschäftigung und zu sozialem Schutz gewährleistet wird.

 

Die globalen Entwicklungen machen weiterhin Investitionen in Bildung, Wissen und Innovation erforderlich, wenn Europa seine globale Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wohlstand für seine Bürger sichern will.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege folgende

Erwartungen und Forderungen an eine zukünftige Strategie für Europa:

 

 

 

GERECHTIGKEIT UND SOLIDARITÄT

 

Armut und soziale Eingliederung

 

Die Politik der aktiven Eingliederung und Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung muss verstärkt und durch die Festlegung konkreter Ziele in den verschiedenen Politik- bereichen konkretisiert werden.

 

Trotz Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum haben Ungleichheiten zwischen den gesellschaftlichen Schichten zugenommen. Die aktuelle Krise macht zudem deutlich, wie labil und unsicher Wachstumspotentiale sind. Vor allem die am meisten benachtei- ligten Personen wurden bisher vielfach nicht erreicht. Grundsätzlich begrüßen wir die Strategie der Europäischen Kommission zur aktiven Eingliederung mit ihren Grundpfei-

lern angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen für alle Bürger. Allerdings muss diese noch

 

stärker als bisher als Strategie gerade zur Bekämpfung von Armut und sozialer Aus- grenzung verstanden werden.

 

Soziale Ungleichheiten minimieren und soziale Teilhabe fördern

 

In vielen Bereichen bestehen noch Ungleichheiten, die einer gesellschaftlichen Teilhabe entgegen stehen. So ist etwa im Bereich der Gesundheit darüber nachzudenken, wie

die Lebensbedingungen der Menschen in allen Mitgliedstaaten verbessert werden können, um ihnen ein gesundes Leben zu ermöglichen. Der von der Kommission mit der Konsultation zur Beseitigung von Ungleichheiten im Gesundheitswesen begonnene Weg kann insofern nur begrüßt werden.

 

Bildungsbezogene Ziele könnten berücksichtigen, dass es benachteiligten Menschen teilweise nicht in ausreichendem Maße möglich ist, ihre gesundheitlichen Belange zu kommunizieren. Diese Ziele würden sich sowohl auf die Kommunikationsfähigkeit der Patienten als auch auf die der im Gesundheitswesen Beschäftigten beziehen.

 

Bildung

 

Bildung und Qualifikation sind unerlässliche Voraussetzungen für die individuelle Entfaltung, für gerechte Teilhabechancen und zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaften. Die BAGFW fordert die politischen Entschei- dungsträger dazu auf, zukünftig die große Bedeutung von non-formaler und informeller Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung stärker in den Blick zu nehmen. Eine zu- kunftsorientierte Bildungspolitik muss diese Formen der Bildung anerkennen und unterstützen.

 

Dringender Handlungsbedarf besteht dahingehend, die Bildungssysteme so auszubau- en und umzugestalten, dass sie geeignet sind, soziale Ungleichheiten zu minimieren und soziale Teilhabe zu fördern. Zukünftig sollte es deshalb darauf ankommen, im Rahmen der vorhandenen Instrumente auf besondere Hemmnisse und Benachteiligun- gen einzugehen und insbesondere die Menschen in den Blick zu nehmen, die besonde- ren Belastungen ausgesetzt sind – etwa durch soziale Risiken, Behinderungen, gesundheitliche Einschränkungen oder durch Migrationshintergrund. Die nationalen Bildungssysteme müssen einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang für alle Bevölkerungsschichten sicher stellen.

 

Migration und Integration

 

Migration in die EU ist eine Realität. Man kann davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft stattfindet. Nicht nur auf Grund der demographischen Entwicklung kann die Einwanderung in die EU durchaus eine Bereicherung sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wirksame Maßnahmen zur Integration und Teilhabe der Migranten ergriffen werden. Denn nur dann können die erheblichen Potentiale von Migrantinnen und Migranten auch genutzt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen in Richtung auf eine Gemeinsame Einwanderungspolitik und ihre Grundsätze stellen positive Schritte dar, die es weiter zu verfolgen gilt. Solidarität und Integration müssen dabei im Vorder- grund gemeinsamen europäischen Handelns stehen.

 

Im Hinblick auf Flüchtlinge sind in der von der Kommission formulierten zukünftigen

Asylstrategie wesentliche Merkmale aufgeführt: Zugang zum Schutz, Entwicklung eines

 

gemeinsamen Verfahrens, Einheitliche Rechtsstellung, Berücksichtigung besonderer hilfebedürftiger Gruppen, Klärung von Zuständigkeiten und Kohärenz mit anderen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, die Grundrechte und Grundfreiheiten von Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Auch für die Integration von Flüchtlingen in Europa muss mehr getan werden. So müssen beispielsweise die weiter bestehenden Beschränkungen des Zuganges zum Arbeitsmarkt und der Freizügigkeit weiter abgebaut werden.

 

 

 

WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG

 

„Gute“ Arbeit schaffen

 

Maßnahmen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sind nicht einseitig auf eine Stärkung des Wirtschaftswachstums auszurichten. Die Erhöhung der Beschäftigungs- quote allein kann kein Indikator für eine gute Arbeitsmarktpolitik sein. Die Anstrengun- gen müssen vielmehr noch stärker der Schaffung „guter“ Arbeit dienen. Prekäre Arbeitsverhältnisse führen zu Ungleichheiten und Ausgrenzung. Es hat sich gezeigt, dass Mitgliedstaaten mit einem hohen Sozialschutzniveau am wirksamsten mit Krisensi- tuationen umgehen können. Sozialer Fortschritt, der auf Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt beruht, muss als Faktor von Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

 

Flexicurity

 

Das Flexicurity-Konzept der Europäischen Kommission ist im Hinblick auf seine Integra- tionsfähigkeit, insbesondere für benachteiligte Personengruppen, zu überprüfen. Die BAGFW sieht den mit dem Konzept der Flexicurity verbundenen beschäftigungspoliti- schen Ansatz eher kritisch. Aus unserer Sicht liegt der Schwerpunkt zu stark auf konkreten Forderungen nach einer Deregulierung des Arbeitsrechts sowie einer starken Betonung von Flexibilitätserfordernissen. Es gilt zu verhindern, dass unsere Arbeits- märkte immer größere Flexibilitäts- bzw. Mobilitätsanforderungen stellen, die bei weitem nicht alle Menschen erfüllen können. Dagegen wird dem Aspekt der Sicherheit der Arbeitsverhältnisse seitens der Kommission deutlich weniger Rechnung getragen. Die partizipative, eingliedernde Dimension, die der Einbeziehung arbeitsmarktfernster Personen in den Arbeitsmarkt zu Grunde liegt, wird im Flexicurity-Ansatz nicht ausrei- chend einbezogen. Wir fordern deshalb eine stärkere Fokussierung innerhalb der europäischen Beschäftigungspolitik auf einen umfassenden Sozialschutz sowie die Entwicklung wirksamer Strategien zur Sicherung sozialer Teilhabe und der Integration aller Bevölkerungsschichten in die Arbeitsmärkte.

 

Sozialwirtschaft

 

Die Sozialwirtschaft erfüllt in vielen Mitgliedstaaten eine besondere Rolle, indem sie Aufgaben wahrnimmt, für die die Mitgliedstaaten in der Regel eine Sicherstellungspflicht trifft. Sozialwirtschaftliche Unternehmen erfüllen deshalb eine besondere Rolle zwischen Wirtschaft und Solidarität. Sie schaffen nachhaltige soziale Infrastrukturen an Einrich- tungen und Diensten, sichern Beschäftigung und schaffen „soziales“ Kapital, das insbesondere der lokalen und regionalen Ebene zu Gute kommt. Die Förderung und Unterstützung der Sozialwirtschaft, insbesondere durch Schaffung geeigneter Rahmen- bedingungen, für die Erbringung sozialer Dienstleistungen muss ein besonderes Anliegen einer zukünftigen Strategie sein.

 

 

Zugang zu sozialen Dienstleistungen für alle zu erschwinglichen Preisen und von hoher Qualität sicherstellen

 

Die besondere Rolle und die besondere Form des Wirtschaftens der Sozialwirtschaft, zu der auch gemeinnützige, ohne Gewinnerzielungsabsicht erbrachte Dienstleistungen gehören, muss eine spezifische Berücksichtigung im Europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrecht erfahren. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung und – maximierung ausgerichtet, bleibt lokal verankert und stärkt den sozialen, wirtschaftli- chen und territorialen Zusammenhalt durch Einbeziehung von sozialem Kapital und bürgerschaftlichem Engagement. Diese Besonderheiten gemeinwohlorientierter Dienste gilt es zu berücksichtigen – eine Bewertung anhand rein ökonomischer Kriterien

verbietet sich. Aus Sicht der BAGFW muss das Gemeinwohl stets Vorrang vor wettbe- werbspolitischen Zielen genießen. Das Motto einer neuen Strategie sollte, insbesondere im Konflikt zwischen der Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Verwirklichung sozialer Ziele „Im Zweifel für die sozialen Dienste“ lauten.

 

 

 

ZIVILGESELLSCHAFT UND PARTIZIPATION

 

Partizipation stärken

 

Es bedarf einer klaren europäischen Strategie, die die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausgestaltung Europas zum Gegenstand hat. Die Strategie muss eine stärkere institutionelle Verankerung sowie Anstrengungen zu größerer Transparenz umfassen. Nur ein entschiedener Schritt hin zu mehr Beteiligung kann die Tendenz, Europa als etwas "Bürgerfremdes, Fernes" wahrzunehmen, stoppen. Die Beteiligung an der Europawahl 2009 hat dies nochmals in eklatanter Weise zum Ausdruck gebracht.

 

Zuförderst muss das Europäische Parlament als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger weiter in seinen Rechten gestärkt werden. Insofern ist der Vertrag von Lissabon ein richtiger und wichtiger Schritt. Aber auch andere Wege der Einbeziehung der Zivilge- sellschaft müssen ausgebaut werden.

 

Bürgerbeteiligung und Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen

 

Der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon sieht in seinem Art. 11 die Beteiligung der Bürger in allen Bereichen des Handelns der Union vor. Es muss darüber nachgedacht werden, in welcher Weise dieser Artikel nach der Ratifizierung umgesetzt werden kann. Nach Ansicht der BAGFW sind bereits dabei die Organisationen der Zivilgesellschaft einzubeziehen. Die Akzeptanz und Wirksamkeit der zukünftigen Strategie kann durch neue Beteiligungsformen verbessert werden. Denkbar wäre es etwa in einen stärkeren Dialog mit den Bürgern und ihren Organisationen zu treten, sei es im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung, dem Zugang zu Förderinstrumenten oder durch Einrichtung besonderer „Dialoge“, die auf nationaler und europäischer Ebene eine thematische Überprüfung der „Post-Lissabon Ziele“ ermöglichen.

 

 

INSTRUMENTE

 

Strukturförderung

 

Die Strukturförderung trägt wesentlich zum Zusammenhalt der Mitgliedstaaten und zur Verwirklichung des Ziels der Angleichung der Lebensbedingungen bei. Sie sollte stärker mit den Lissabonzielen verknüpft und von einer eher arbeitsmarkt- und beschäftigungs- politischen Ausrichtung noch stärker in Richtung auf eine Politik der sozialen Eingliede- rung – unter Beteiligung aller Akteure - ergänzt werden.

 

Offene Methode der Koordinierung

 

Die OMK ist das Instrument zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Die OMK muss transparenter gestaltet werden. Sie muss außerdem demokratisch stärker legitimiert

sein und die Zivilgesellschaft noch stärker einbeziehen. In diesem Zusammenhang wäre eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments wünschenswert.

 

Eine wesentliche Schwäche der Strategie war es bisher, dass die OMK nur eine geringe Akzeptanz bei staatlichen Stellen in einzelnen Mitgliedstaaten fand. Die nationale Umsetzung erfolgte oftmals nur halbherzig. Ziele wurden nur zögernd in nationale Politiken übernommen.

 

Dahinter stand und steht die Sorge, dass durch die OMK Kompetenzen schleichend auf die europäische Ebene verlagert würden. Subsidiarität und Autonomieverlust werden ins Feld geführt, wenn es um die Koordination von sozialpolitischen Strategien geht. Demgegenüber wird die – erfolgreiche - Marktintegration und die wirtschaftliche Koordi- nation als wichtig für die europäische Bewältigung der Krise betont.

 

Die OMK bietet aus Sicht der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege folgende Chancen:

 

•    Möglichkeit der Koordinierung nationaler Politiken bei weitestgehender Wahrung des Subsidiaritätsprinzips; Erzielung von Synergien ohne tiefe Eingriffe in

Rechts- und Verwaltungstraditionen der Mitgliedsstaaten;

•    hohe Flexibilität durch den informellen und ergebnisoffenen Charakter der OMK;

•    Austausch von Informationen und gegenseitiges Lernen; Verbreitung der erfolg- reichsten Praktiken; Entdeckung alternativer Problemlösungen;

•    Handlungsdruck durch Schaffung von Vergleichbarkeit (peer pressure)

 

Aus Sicht der BAGFW sollte die OMK als Methode des Monitoring gestärkt werden. Es hat sich gezeigt, dass eine gute Verankerung in den nationalen Politikrahmen zu Erfolgen führt. Allerdings sollte – angesichts der unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Strukturen und Verantwortlichkeiten – darüber nachgedacht werden, in welcher Weise und mit welchen Elementen die Wirksamkeit erhöht, die Legitimation und Einbindung aller relevanten Akteure gestärkt und potentielle Hindernisse beschränkt werden können.

 

 

Im Rahmen des OMK-Prozesses und der Bewertung der nationalen Strategien sollten Empfehlungen aufgenommen werden, wie gut strukturierte Konsultationen der Zivil- gesellschaft organisiert, welche Möglichkeiten für verantwortliche und transparente Einbeziehung von NGOs geschaffen und in welcher Weise Partizipation zivilgesell- schaftlicher Organisationen im allgemeinen aufgebaut werden können.