Jahresbericht 2014 des Referates Finanzen und Innerbetriebliche Organisation

 

Da der Jahresabschluss 2014 noch nicht abschließend beraten wurde, erfolgt an dieser Stelle die Darstellung des Zahlenwerks 2013.


Finanzen 2013

Mit der detaillierten Kontrolle der finanziellen Seite der Arbeit der Geschäftsstelle hat die Mitgliederversammlung die Finanzkommission beauftragt. Die Geschäftsstelle berichtet gegenüber der Finanzkommission regelmäßig über die Einhaltung des Budgets des laufenden Jahres, den Jahresabschluss des Vorjahres und die finanziellen Planungen für das Folgejahr sowie weitere finanzrelevante Themen.

Die BAGFW gliedert ihr Rechenwerk in die Bereiche Geschäftsstelle Berlin zusammen mit dem EU-Büro und die Abteilung Wohlfahrtsmarken, die im folgenden Abschnitt separat dargestellt werden.


Geschäftsstelle Berlin und EU-Büro Brüssel

Um die Arbeit der Geschäftsstelle zu ermöglichen, sind im Jahr 2013 in den folgenden Bereichen Aufwendungen entstanden:


Aufwendungen

1. Personalaufwand der Geschäftsstelle in Berlin
und des EU-Büros in Brüssel   
1.018 TEUR
2. Aufwand für Sachkosten der Geschäftsstelle und Aufwendungen zur Durchführung
von Projekten
1.033 TEUR
3. Sonstige Aufwendungen   29   TEUR
Summe der Aufwendungen2.079 TEUR

 

Die Geschäftsstelle in Berlin und das EU-Büro in Brüssel finanzierten sich 2013 im Wesentlichen durch
4 Ertragsquellen:


Erträge

1. Mitgliedsbeiträge der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
    774 TEUR
2. Zuschüsse und Zuwendungen zu laufenden Aufwendungen und Projekten
(Lotterie „GlücksSpirale“,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Verein zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege e. V. u.a.)     
    715 TEUR
3. Erträge aus Finanzanlagen, Zinsen und ähnliche Erträge    107 TEUR
4. Sonstige Erträge    457 TEUR
Summe der Erträge
 2.053 TEUR

Die Geschäftsstelle schloss das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von 26 TEUR ab. Der Fehlbetrag wurde aus den Rücklagen entnommen.



Abteilung Wohlfahrtsmarken

Im Jahr 2013 sind folgende Aufwendungen in der Wohlfahrtsmarkenabteilung entstanden:

Aufwendungen

1. Personalaufwand                            117 TEUR
              
2. Materialaufwand 
                        16.318 TEUR
              
3. Zuweisungen an Verbände aus Zuschlagserlösen

                          3.011 TEUR
              
4. Sonstige Sachaufwendungen                             246 TEUR
              
Summe der Aufwendungen                         19.692 TEUR
              

Bei dem Materialaufwand handelt sich vor allem um den Wareneinkauf der Wohlfahrtsmarken. Die sonstigen Sachaufwendungen beinhalten unter anderem die Aufwendungen für Maßnahmen zur gemeinsamen Bewerbung der Wohlfahrtsmarken in der Öffentlichkeit durch die Spitzenverbände.

Die Wohlfahrtsmarkenabteilung in Köln finanzierte sich in 2013 wie folgt:


Erträge

1. Verkauf von Wohlfahrtsmarken / Sonderprodukten16.328 TEUR
2. Sonstige Erträge (u.a. Zuschlagserlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken
durch die Deutsche Post AG)
 3.373 TEUR
Summe der Erträge19.701 TEUR

Die Wohlfahrtsmarkenabteilung schloss das Geschäftsjahr 2013 mit einem Überschuss von 9 TEUR ab. Der Überschuss wurde in die Rücklage eingestellt und dient der zukünftigen Finanzierung der Arbeit der Wohlfahrtsmarkenabteilung.

 

 

Weiterleitung von Mitteln zur Durchführung sozialer Projekte

Aus den Zuschlagserlösen aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken durch die Deutsche Post AG wurden 2013 von der Geschäftsstelle  3.055 TEUR an die angeschlossenen Spitzenverbände weitergeleitet.

In ihrer Funktion als Destinatär der Lotterie „GlücksSpirale“ verteilte die BAGFW im Jahr 2014 an ihre Mitgliedsverbände Mittel aus der GlücksSpirale 2013 in Höhe von 19.180 TEUR. Die Mittel wurden unverzüglich an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet und dort für die Realisierung von sozialen Projekten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt. Beispiele geförderter Projekte finden sich auf der Internetpräsenz der BAGFW ( www.bagfw.de ).

Die BAGFW weist im Rahmen eines Gesamtverwendungsnachweises gegenüber den Lotteriegenehmigungsbehörden der Länder die satzungsgemäße Verwendung der Zweckerträge der GlücksSpirale durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen nach.

Der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. ist mit Bescheid für 2012 des Finanzamtes Berlin Körperschaften I vom 25.02.2014 als gemeinnützig anerkannt.

Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang 2013 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUGENO GmbH, Kassel, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.