Vorsitz: Tina Hofmann, Der Paritätische
Im Jahr 2015 waren die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die zentralen Themenschwerpunkte des Fachausschusses.
Bundesarbeitsministerin Nahles hatte Ende 2014 ihr Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt und die Verbände eingeladen, sich zu äußern. Vertreter/-innen des Fachausschusses haben die Gelegenheit zum vertieften fachlichen Austausch während einer Fachtagung des Bundesarbeitsministeriums im Frühjahr 2015 genutzt. Die Verbände haben sich zudem schriftlich an Politik und Ministerium gewandt, um ihre Anliegen zur Beteiligung freier Träger an der Umsetzung der neuen „Netzwerke für Aktvierung, Beratung und Chancen“ in den Jobcentern einzubringen. In einer Gesamtbetrachtung des Konzepts und seiner Umsetzung setzen sich die Wohlfahrtsverbände dafür ein, unbedingt weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu ergreifen. Das haben Spitzenvertreter der Wohlfahrtsverbände in einem Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Nahles Mitte des Jahres erneut deutlich gemacht und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung gefordert. An der Gesprächsvorbereitung war der Fachausschuss beteiligt. In dem Arbeitsgremium wurden die gemeinsamen Positionen zur Rolle und Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten fachlich vorangetrieben. Im November 2015 sind die Verbände der Einladung des Bundesarbeitsministeriums zur Kommentierung des Referentenentwurfs eines Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes gefolgt und haben in ihrer Stellungnahme auf notwendige Verbesserungen bei der Fort- und Weiterbildung von gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen hingewirkt.
Im Jahresverlauf 2015 gab es eine rege Kooperation der BAGFW mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), die intensiv durch den Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung fachlich begleitet wurde. In Gesprächen mit Vertreter/-innen des Vorstandes Arbeitsmarkts und des Strategischen Einkaufs der Bundesagentur für Arbeit standen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die aktuelle Vergabereform und der Abschluss der Erklärung „Gemeinsam für Arbeit“ durch BA und BAGFW im Mittelpunkt. Die Wohlfahrtsverbände streben demnach an, die in ihren Organisationen zu besetzenden freien Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze an die Agenturen für Arbeit zu melden und so Beschäftigungschancen auch für Personengruppen zu eröffnen, die zunächst der Unterstützung bedürfen.
Der Fachausschuss war auch in diesem Jahr aktiv an der Durchführung der Vortragsreihe „Impulse aus der Praxis“, an den Hochschulen der BA in Mannheim und Schwerin beteiligt. Vertreter/-innen aus den Wohlfahrtsverbänden und ihren Mitgliedsorganisationen präsentierten den Studierenden Erfahrungen und Sichtweisen aus ihrer Praxis der Sozialen Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Gegenzug in diesem Jahr Vertreter/-innen der Wohlfahrtsverbände zu einer zweitätigen Fortbildung in ihre Führungsakademie nach Lauf eingeladen. Mitglieder aus dem Fachausschuss und Kolleg/-innen aus den Einzelverbänden sind der Einladung nach Lauf gefolgt.
Intensiv gewidmet hat sich der Fachausschuss im Jahr 2015 auch der Weiterentwicklung des Leistungsrechts in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Nach längerer Wartezeit wurde Ende Oktober 2015 der Referentenentwurf eines Neunten SGB II-Änderungsgesetzes – sog. Rechtsvereinfachung im SGB II -veröffentlicht. In der im Fachausschuss erstellten ausführlichen Stellungnahme haben die Verbände die vorgesehenen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung ausführlich und mit deutlicher Kritik bewertet, weitergehende Vorschläge zur Entbürokratisierung im Interesse der Leistungsberechtigten unterbreitet und gefordert, das Gesetz auch für eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu nutzen.
Im Fachausschuss wurde Anfang des Jahres eine aktuelle gemeinsame Position der Wohlfahrtsverbände zur Bemessung der Regelbedarfe im SGB II erarbeitet. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt im Juli 2014 kritische Bewertungen zu den Gefahren einer Unterdeckung der Regelbedarfe bei relevanten Kostenpositionen vorgenommen, die bislang noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingemündet sind. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege halten eine Neubemessung und Anhebung der Regelbedarfe für dringend erforderlich, um das Existenzminimum verlässlich zu sichern.
Der BAGFW Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung hat zu den oben genannten Themenschwerpunkten Gespräche mit den arbeitsmarktpolitischen Sprecher/-innen aller der im Bundestag vertretenen Fraktionen geführt.
Im Fachausschuss liegt auch die Zuständigkeit für die Begleitung der Strategischen Sozialberichterstattung der Bundesregierung. In der Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf des Nationalen Sozialberichts 2015 haben die Wohlfahrtsverbände erneut neue Aktivitäten der Bundesregierung bei der Bekämpfung von Armut und soziale Ausgrenzung gefordert.
Im Jahresverlauf wurde die Flüchtlingszuwanderung und ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein immer drängender werdendes Thema für diesen Fachausschuss. Der Fachausschuss hat seinen fachlichen Austausch hierzu auch im Kontakt mit den Mitgliedern des Fachausschusses Migration und Integration vertieft. In die im Fachausschuss erarbeitete Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften“ ist die Forderung eingegangen, junge Flüchtlingen beim Zugang zu einer beruflichen Ausbildung besonders zu unterstützen und dafür die Instrumente der Ausbildungsförderung in größerem Umfang für junge Flüchtlinge mit Duldungsstatus zu öffnen. Die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird im kommenden Jahr einen deutlichen Schwerpunkt in der Fachausschussarbeit bilden.
Arbeitsgruppe „Europäische Strukturfonds“
Vorsitz: Andreas Bartels, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
Dem Fachausschuss zugeordnet ist die Arbeitsgruppe EU-Strukturfonds. Diese bündelt die Aktivitäten der BAGFW in Bezug auf die Ausgestaltung und Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds): ESF, EFRE und ELER. Mitglieder sind Vertreter der Landesligen der Freien Wohlfahrtspflege, in der Regel die Vertreter der Ligen in den Begleitausschüssen der Fonds, die Vertreter der BAGFW im Begleitausschuss des ESF-Bund sowie Vertreter der Fachausschüsse Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung sowie Europa.
Die AG ist in 2015 zu zwei Sitzungen zusammengekommen. Außerdem wurde auch wieder ein Workshop in Brüssel mit Vertretern der EU-Kommission und relevanten europäischen Netzwerkpartnern durchgeführt. Neben dem Erfahrungsaustausch standen im vergangenen Jahr die Umsetzung der ESF-Programme und die Arbeit im ESF-Begleitausschuss in der neuen Förderperiode 2014-2020 im Mittelpunkt.
Für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde das neue Partnerschaftsprogramm ‚rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft‘ mit den ersten beiden Aufrufen erfolgreich gestartet (www.bagfw-esf.de)
Mitglieder der AG haben an Gesprächen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Vertretern der EU-Kommission sowie an Partnergesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilgenommen, bei denen die Positionen der BAGFW zur neuen Förderperiode eingebracht wurden (Hinweis auf die umfängliche Nutzung des partnerschaftlichen Ansatzes und die besondere Berücksichtigung von benachteiligten Zielgruppen durch den Förderschwerpunkt ‚soziale Eingliederung‘).
Darüber hinaus war die AG Strukturfonds an der Ausgestaltung und Umsetzung der Richtlinie für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beteiligt und hat dazu im Vorfeld des 1. Aufrufes eine umfassende Informationsveranstaltung durchgeführt, so dass sich unter den EHAP-Projektanträgen diverse Träger der Freien Wohlfahrtspflege befinden.