Vorsitz: Erika Koglin, Der Paritätische
Der Fachausschuss hat im Jahr 2015 drei Mal getagt. An der letzten Sitzung im Jahr 2015 nahm traditionell ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater teil, der einen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege berät.
An der ersten Sitzung des Jahres nahm Frau Prof. Dr. Weitemeyer von der Bucerius Law School als Gast teil. Ziel war die Vorstellung des Forschungsprojekts „Umsatzsteuer für den Dritten Sektor“ und der gegenseitige Erfahrungsaustausch zu Problemen der Praxis. Das Forschungsprojekt soll in ein Handbuch münden, welches Anfang 2017 vorgestellt werden soll.
Der Fachausschuss befasste sich im Jahr 2015 mit einer Vielzahl gemeinnützigkeitsrechtlicher bzw. steuerrechtlicher Fragen. Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss war u.a. das Kleinanlegerschutzgesetz, welches in seiner ursprünglichen Ausgestaltung zu Schwierigkeiten vor allem bei der Finanzierung im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft geführt hätte. Durch eine intensive Begleitung des Gesetzgebungsprozesses konnten Änderungen bewirkt werden, die dem Schutz von Kleinanlegern dienen und gleichzeitig die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen nicht erschweren. Die BAGFW hat zum Kleinanlegerschutzgesetz eine Stellungnahme erarbeitet.
Im Rahmen seiner Arbeit erarbeitete der Fachausschuss des Weiteren Reformvorschläge zur Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Dritten Sektor. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Aktivitäten zu nennen:
Es fand ein Gesprächstermin mit dem Bundesministerium der Finanzen statt, in dem es neben dem sog. Rettungsdiensturteil, um eine mögliche Überarbeitung des § 4 Nr. 18 UStG und um die Umsatzsteuerbefreiung in den Freiwilligendiensten ging. Im Nachgang zu diesem Gespräch hat der Fachausschuss eine Stellungnahme zum sog. Rettungsdiensturteil erarbeitet.
Des Weiteren befasste sich der Fachausschuss mit der Umsatzsteuer bei Werkstätten für behinderte Menschen.
Ferner hat die BAGFW eine Stellungnahme zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet. Da dieser Gesetzentwurf u.a. die Erstellung von Zuwendungsbestätigungen betrifft, war eine Stellungnahme erforderlich.
Die BAGFW ist im Bündnis für Gemeinnützigkeit vertreten. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit erarbeitet schon seit Jahren Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und bringt diese in den politischen Prozess ein.