Jahresbericht 2017 der Sozialkommission I

Vorsitz: Brigitte Döcker, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

 

Die Sozialkommission I bearbeitet Themen aus den Bereichen:

 

Der Ausschuss Qualitätsmanagement arbeitet fachübergreifend als Querschnittsausschuss in Zuordnung der Sozialkommission I.


Das Jahr 2017 stand politisch ganz im Zeichen der Bundestagswahlen. Die Sozialkommission I sah es daher – ebenso wie andere Gremien der BAGFW – als eine ihrer Aufgaben an, im Zusammenspiel mit den Fachausschüssen politische Forderungen für die nächste Legislaturperiode zu formulieren. So wurden die Forderungspapiere der Fachausschüsse für die Arbeit in der neuen Legislaturperiode aktualisiert und mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. Die aktualisierten Forderungspapiere sind für die politische Lobbyarbeit auf verschiedenen Ebenen nutzbar. Ziel war es, möglichst viele Punkte in das politische Handeln bzw. in einen Koalitionsvertrag aufnehmen zu lassen. Am Ende der Legislaturperiode stand aber auch eine Evaluation der Lobbyarbeit und der Aktivitäten der letzten Jahre auf der Agenda. So wurde die Arbeitsplanung nach der Bundestagswahl 2013 auch dahingehend überprüft, was in den vergangenen Jahren erreicht und bewirkt werden konnte.

Die Sozialkommission I beschäftigte sich erneut schwerpunktmäßig mit den pflegepolitischen Vorhaben der Pflegestärkungsgesetze, so der Umsetzung des PSG II und PSG III mit all ihren Facetten. Auch die Analyse der Folgewirkungen der Pflegegesetze für die Menschen, z.B. der Umgang mit der Hilfe zur Pflege bei Menschen in stationären Einrichtungen unterhalb des Pflegegrades I, und für die praktische Arbeit der Einrichtungen und Dienste nahm sich die Sozialkommission I als Arbeitsauftrag. Die Vereinbarung für die neue Leistung Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase konnte zu Ende 2017 abgeschlossen werden.

Die Implementierung eines in die Zukunft gerichteten Modells der Qualitätssicherung und die Etablierung des Qualitätsausschusses der Selbstverwaltung in der Pflege sind daher Themen, die die Arbeit der Sozialkommission I geprägt haben und auch weiterhin bestimmen werden.

Zum 01.11.2017 ist die Verantwortung für das aus Bundes-, Landes- und Trägermitteln finanzierte Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergegangen . Die BAGFW, der bpa und die übrigen Trägerverbände werden zukünftig das EinSTEP-System gemeinsam steuern. Die Sozialkommission I hat den Prozess der Überleitung intensiv begleitet.

In 2017 konnte das Pflegeberufereformgesetz nach langen Debatten auf den Weg gebracht werden. Die Verbände der BAGFW hatten sich für eine Reform der Pflegeausbildung eingesetzt und unterstützten das Gesetzgebungsvorhaben, welches die bisher getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenführt. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege gehören mit ihren ca. 700 Pflegeschulen zu den maßgeblichen Trägern der Ausbildung in den Pflegeberufen. In § 56 Pflegeberufegesetz wurden BMG und BMFSFJ ermächtigt, Verordnungen über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege zu erlassen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege waren aufgefordert, gemeinsam mit anderen Akteuren Vorschläge für Regelungsinhalte zu vereinbaren. In langwierigen Beratungs- und Abstimmungsprozessen konnten hier Vorschläge unterbreitet werden.

Nach dem Inkrafttreten des BTHG mussten im Berichtsjahr zahlreiche Umsetzungsprozesse initiiert, begleitet und umgesetzt werden. Die Folgen des BTHG und die Auswirkungen auf die Träger und die Betroffenen sowie die Intensivierung der Arbeitsprozesse mit dem zuständigen BMAS werden auch in den nächsten Jahren einen Themenschwerpunkt bilden. Diese Themenstellungen wurden im zuständigen Fachausschuss im Detail bearbeitet und von der Sozialkommission I strategisch gesteuert.

 
Hinsichtlich der Verbesserung der Vergütungssätze für die Arbeit der Betreuungsvereine konnte in 2017 einiges erreicht werden; ein entsprechender Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der Vergütungssätze vorsah, wurde vom Bundestag gebilligt, bisher aber im Bundesrat leider noch nicht behandelt. Die Sozialkommission I hat die Bemühungen der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht, hier zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, begleitet und unterstützt.
 


Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Umsetzung des Präventionsgesetzes bildeten einen Arbeitsschwerpunkt im Berichtsjahr 2017. Der Dialog mit der BZgA mit dem Ziel, ein Projekt zur Entwicklung von Qualitätskriterien und -indikatoren für Gesundheitsförderung in Kitas auf den Weg zu bringen, wurde initiiert. Zudem ist es gelungen, einen kontinuierlichen Austausch mit dem GKV-Spitzenverband zu etablieren, um frühzeitig in den Dialog zu Vorhaben zur Umsetzung des Präventionsgesetzes zu kommen.

Neben diesen inhaltlichen Themenschwerpunkten gehört es zu den regulären Aufgaben der Kommission, politische Gespräche vor- und nachzubereiten sowie Stellungnahmen und Positionen zu finalisieren. Insgesamt sind die Themen vielfältig – sie können an dieser Stelle nur exemplarisch benannt werden.