Jahresbericht 2021 der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften
Aufgabenstellung und Arbeitsweise der AG Verwertungsgesellschaften
Die Arbeitsgruppe verhandelt für die BAGFW Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften. Verwertungsgesellschaften nehmen die Urheberrechte an Werken ihrer Mitglieder wahr und können Linzenzverträge für die Nutzung der Rechte an den geschützten Werken schließen.
In Deutschland gibt es inzwischen 18 Verwertungsgesellschaften. Von Relevanz für die BAGFW waren bisher vor allem die GEMA, VG Media, VG Musikedition und die VG Wort. Nun kommen noch die ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) und die MPLC (Motion Picture License Company, VG für Rechte an Filmen) dazu, die den Abschluss von Lizenzverträgen von unseren Einrichtungen fordern.
Die AG nützte im Pandemiejahr für ihre Zusammenkünfte ausschließlich die Möglichkeit von Videokonferenzen und beriet sonst schriftlich oder telefonisch.
Keine Einigkeit mit der GEMA über Musterverfahren
Wie im Jahresbericht 2020 erläutert, bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen der BAGFW und der GEMA zur Frage der Weiterleitung von Sendesignalen in die Aufenthaltsräume und Bewohnerzimmer von Bewohnern der Einrichtungen der Alten- und Jugendhilfe. Daher sollte ein Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage geführt werden. Leider hat die GEMA es abgelehnt, die Ergebnisse eines musterhaft geführten gerichtlichen Verfahrens als verbindlich anzuerkennen. Den Gesamtvertrag hat sie zum Jahresende 2021 gekündigt. Die GEMA hat bis dato aber auch selbst keine gerichtlichen Schritte zur Klärung eingeleitet. Die AG hat daher vorsorglich über eine gerichtliche Auseinandersetzung beraten. Die Verbände wurden über Rundschreiben dazu informiert.
Da die GEMA die Rechte der ZWF wahrnimmt, konnte bis heute auch mit der ZWF kein Gesamtvertrag geschlossen werden.
Verhandlungen mit der MPLC
Mit der MPLC hingegen besteht Einigkeit über die rechtlichen Grundbedingungen, wann lizenzpflichtiges Verhalten besteht und die Vertragsverhandlungen für den Abschluss eines Gesamt- bzw. Rahmenvertrages stehen kurz vor einem Abschluss.
Vertrag mit der VG Musikedition
Der Gesamtvertrag mit der VG Musikedition besteht weiter und die AG hat für die BAGFW und damit für die Einrichtungen der Verbände die Bedingungen eingehalten und die VG hat dies bestätigt.