Jahresbericht 2024 des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung
Vorschläge der BAGFW zur Weiterentwicklung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II
Der Fachausschuss hat den Evaluationsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Anlass genommen, die Vorschläge der BAGFW für das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II weiterzuentwickeln. Dabei wurde der Fokus auf zentrale und kurzfristig umsetzbare Weiterentwicklungen mit Bezug auf das Coaching und das Übergangsmanagement gelegt sowie gleichzeitig die essenzielle Bedeutung einer auskömmlichen Finanzierung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt betont. Die Jobcenter müssen für ihre Aufgaben mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Dies gilt gleichermaßen für das Verwaltungsbudget wie für den Eingliederungstitel. Damit die Jobcenter eine größere Planungssicherheit bekommen, empfiehlt es sich, für das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einen eigenen Titel im Einzelplan einzuführen. Auf Grundlage der Positionierung wurden Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem Deutschen Landkreistag geführt. Ein weiteres Gespräch ist geplant.
Stellungnahme zum Tariftreuegesetz
Die Mitglieder der gemeinnützigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erbringen Arbeitsmarktdienstleistungen nach den SGB II und III, die in der Regel in öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. In der Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tariftreuegesetzes, die der FA Vergabe gemeinsam mit dem FA Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung erarbeitet hat, betont die BAGFW, dass Vergabeverfahren für die Sicherstellung und Bereitstellung sozialer Dienstleistungen am Menschen grundsätzlich nicht geeignet und angemessen sind. Der Preiswettbewerb um hohe Personalkosten und die hohe Komplexität der Verfahren tragen dazu bei, dass sich fachlich gut qualifizierte und tarifgebundene Anbieter aus dem Vergabewettbewerb um die Erbringung insbesondere von Arbeitsmarktdienstleistungen zurückziehen. Das ist weder im Interesse der Daseinsvorsorge, der diese Leistungen zuzurechnen sind, noch fördert dies den Qualitätswettbewerb bei diesen Leistungen.
Kritisches Verwaltungshandeln
Am 10. September 2024 veranstaltete der Fachausschuss eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kritisches Verwaltungshandeln der AGFW Hamburg und das Monitoring der Freien Wohlfahrtspflege“. Die Hamburger Wohlfahrtsverbände haben mit dem „Monitor Verwaltungshandeln“ eine Initiative gestartet, um kritisches Verwaltungshandeln bei verschiedenen Behörden systematisch zu erfassen. Ziel ist es, strukturelle Schwachstellen zu identifizieren, um die Entwicklung einer bürgerfreundlichen Verwaltung zu unterstützen. Über eine Webseite können Mitarbeitende von Beratungsstellen anonym Probleme im Umgang mit dem Jobcenter, Fachstellen für Grundsicherung und Soziales, dem Amt für Migration u. a. melden. In der Veranstaltung wurden der Monitor Verwaltungshandeln und die bisherigen Ergebnisse sowie Erfahrungen dazu dargestellt. Die Veranstaltung richtete sich an die Vertreter*innen der Landesverbände der Mitglieder der BAGFW sowie an die Fachverbände über alle Arbeitsbereiche.
Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung (NRP)
Im Rahmen der Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm 2024 der Bundesregierung (NRP) bekräftigt die BAGFW ihre Forderung nach einer Neubemessung der Regelbedarfe mit dem Ziel einer deutlichen Anhebung der Leistungen. Das derzeitige Leistungsniveau reicht nicht aus, um das Existenzminimum der Leistungsberechtigten und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Der Zugang zu monetären Leistungen muss einfacher, transparenter und zielgerichteter gestaltet werden. Eine Leerstelle im NRP sind die Beschäftigungschancen von Menschen im SGB II-Leistungsbezug. Die Bundesregierung hat es versäumt, die Bürgergeld-Reform mit entsprechenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen und damit eine nachhaltige Vermittlung zu ermöglichen.
Diese und weitere arbeitsmarktpolitische Themen – etwa das Potenzial von Jobcenter-Beiräten zur Einflussnahme auf die örtliche Arbeitsmarktpolitik – hat der FA in unterschiedlichen Formaten mit verschiedenen Gesprächspartnern beraten und diskutiert. Eine Mitarbeit des Fachausschusses fand außerdem in der Unter-AG zum Job-Turbo statt. Darüber hinaus findet insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit ein kontinuierlicher Austausch statt.