Jahresbericht 2024 des Fachausschusses Bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligendienste
Thematische Schwerpunkte der Arbeit des Fachausschusses lagen auf der Haushaltssituation, dem Teilzeitgesetz und dem Rechtsanspruch in den Freiwilligendiensten und auf der Engagementstrategie des Bundes.
Freiwilligendienste
Im Zentrum standen dabei zunächst die im Kabinettsbeschluss für den Bundeshaushalt 2025 vorgesehenen Kürzungen in den Freiwilligendiensten von 40 Mio. Euro bzw. um rund 15 Prozent. Mit den Kürzungen drohten der weitere Wegfall von Freiwilligenplätzen und Abstriche in der Qualität der pädagogischen Begleitung. Die zu geringen Verpflichtungsermächtigungen für 2025 bewirkten, dass zu wenig BFD-Kontingente für den Jahrgang 2024/25 freigeschaltet werden konnten. Der Bruch der Regierungskoalition hat die Misere weiter verschärft, da ohne einen Beschluss des Haushalts 2025 auch die vorgesehene Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für 2026 nicht wirksam wurde. Das Problem aus dem Vorjahr könnte sich für den Jahrgang 2025/26 wiederholen.
Die BAGFW-Verbände haben sich gemeinsam mit anderen Verbänden und Akteuren an zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen beteiligt, die maßgeblich vom Bundesarbeitskreis FSJ und dem Zusammenschluss der BFD-Zentralstellen organisiert worden waren. Dazu gehörte ein bundesweiter Aktionstag am 29.4., ein Stand auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten am 13./14.9., die Aktionswoche Freiwilligendienste vom 23.-27.9. und die FSJ Jahrestagung am 24./25.9. sowie Presse- und begleitende Social Media Aktivitäten.
Mit den Aktionen wurde zum einen auf die schwierige Situation durch Kürzungen hingewiesen und nachdrücklich eine bessere finanzielle Absicherung der Freiwilligendienste gefordert. Die BAGFW-Verbände unterstützten zum anderen als Teil einer Initiative von 26 Freiwilligendienstverbänden die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst. Ein entsprechendes Papier wurde am 13.6.2024 in der Bundespressekonferenz vorgestellt, u.a. durch den BAGFW Präsidenten. Der Fachausschuss sieht im Konzept des Rechtsanspruches eine wichtige Zukunftsvision für die Freiwilligendienste und erteilt der Forderung nach einer Dienstpflicht eine klare Absage. Das Interesse der Medien und der Politik an den Themen Rechtsanspruch und Dienstpflicht war sehr groß.
Am 19. Februar 2024 fand ein Expert:innen-Anhörung im Familienausschuss des Bundestages zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz statt, zu der eine Vertreterin des Fachausschusses als Sachverständige eingeladen war, die Position der BAGFW vorzutragen. Demnach begrüßte die BAGFW es zwar grundsätzlich, dass mit den Teilzeitmöglichkeiten die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert werden und mehr Menschen ein Freiwilligendienst ermöglicht wird. Es wurde jedoch betont, dass die Gesetzesänderung angesichts der Haushaltslage der Freiwilligendienste diese Wirkung absehbar verfehlen wird.
Bürgerschaftliches Engagement
Thematischer Mittelpunkt war im Berichtsjahr erneut die Bundes-Engagementstrategie. Die BAGFW hatte sich im Vorjahr in verschiedenen Formaten in den Beteiligungsprozess eingebracht und dabei u.a. die Berücksichtigung der zentralen Rolle der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege als institutionalisierte Netzwerke für vielfältiges bürgerschaftliches Engagement gefordert. 2024 hat der Fachausschuss verschiedene Gespräch mit Vertreter:innen des federführenden BMFSFJ geführt. Am 9. und 10.12. fand der Deutschen EngagementTag statt, bei dem schließlich die Engagementstrategie präsentiert wurde.
Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wurden weitere Verabredungen für die künftige Zusammenarbeit getroffen, die sich im regelmäßigen Austausch im Fachausschuss und in der SK II sowie in künftigen gemeinsamen Veranstaltungen konkretisieren werden. Die Mitwirkung von Vertreter:innen der BAGFW an den Gremien der DSEE erfolgte 2024 v.a. in den Fachbeiräten, die im April zu einer Klausur zusammentrafen.
Der Fachausschuss beschäftigte sich 2024 außerdem mit der Studie des Deutschen Caritasverbandes zum Zusammenwirken von freiwillig und beruflich Engagierten in der Freien Wohlfahrtspflege. Er plädiert dafür, die Erkenntnisse künftig in die öffentliche Kommunikation der Verbände zur Bedeutung des Engagements einzubeziehen. Dabei sollte noch stärker der besondere Mehrwert betont werden, der sich aus dem Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamt im Hinblick auf die Qualität und Quantität der sozialen Arbeit und auf den sozialen Zusammenhalt bzw. das Stiften von Gemeinschaft ergibt.
Ein weiterer Themenschwerpunkt war das Demokratiefördergesetz. Dieses wurde nach langer Debatte im politischen Raum und einer Verbändebeteiligung, an der sich 2023 auch die BAGFW mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf teilgenommen hatte, dem Bundestag leider nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.