Zum 1. Januar 2023 soll in jedem Bundesland mindestens 1 Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten zur selbständigen Heilkundeausübung der Pflege starten. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags zu § 64d SGB V sind die Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen worden. Die selbständige Heilkundeausübung kann in den Bereichen Wundversorgung, Diabetes und Demenz erfolgen.
Ziel des Fachtags war es, einen Überblick zu geben, welches die nächsten Schritte zur Umsetzung der Modellvorhaben auf Landesebene sind. Vorgestellt wurden die Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Modulen. Für Fragen standen auch die Vertragspartner auf Bundesebene, die Krankenkassen und die KBV zur Verfügung.