Im Koalitionsvertrag wird die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, einschließlich der Konkretisierung und Ergänzung einzelner gemeinnütziger Zwecke, als Vorhaben aufgeführt. Dies entspricht der Dynamik der Zeit. Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ist Voraussetzung, um die bestehenden Ressourcen der Freien Wohlfahrtspflege effizient zu Gunsten hilfsbedürftiger Menschen einzusetzen.
Das Gemeinnützigkeitsrecht bildet den steuer- und organisationsrechtlichen Rahmen für über 120.000 gemeinnützige Einrichtungen und Dienste mit 1,9 Millionen Mitarbeitenden und ca. 3 Millionen Ehrenamtlichen. Die Gemeinnützigkeit ist ein staatliches „Gütesiegel“ und Markenkern der Freien Wohlfahrtspflege. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) möchte sich, insbesondere mit ihren Erfahrungen in der Katastrophen-, Flüchtlings- und Eingliederungshilfe sowie aus den Krankenhäusern, Kindertagesstätten etc., aktiv in die Reformdiskussion zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechtes einbringen.
Der BAGFW Fachausschuss für Gemeinnützigkeit und Steuern hat 16 rechtspolitische Forderungen für die Reformdiskussion mit Änderungsvorschlägen zur Abgabenordnung, zum Grunderwerbsteuergesetz, zum Gewerbesteuergesetz und zum Umsatzsteuergesetz erarbeitet.
Die Umsetzung der Vorschläge würde zu größerer Rechtssicherheit und geringerem administrativen Aufwand in den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege führen. Eine Umsetzung der Vorschläge wäre für die Haushalte weitgehend kostenneutral und würde gleichzeitig das unternehmerische Handeln in den gemeinnützigen Organisationen stärken.
Weitere Vorschläge und Anregungen sind stets willkommen. Diese sind an den BAGFW Fachausschuss „Gemeinnützigkeit und Steuern“ Frank Hofmann (frank.hofmann@diakonie.de) zu richten.