Die Regierungskoalition plant, Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlungen im SGB V zu verankern. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, in Hinblick auf die Umsetzung bestehen jedoch viele offene Fragen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Verband für Interkulturelle Wohlfahrtspflege (VIW) haben daher am 18. Oktober 2022 zu einem digitalen Fachaustausch eingeladen, um in einer kleinen Runde von ca. 30 Expert:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung über die konkrete Umsetzung des Anspruchs auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen zu diskutieren. Der Fachaustausch schloss sich an eine erste Veranstaltung an, zu der die Verbände im März 2022 eingeladen haben.
Folgende Themen wurden zunächst in parallelen Kleingruppen und anschließend im großen Plenum diskutiert und weitergedacht:
1. Welche Behandlungen sind als „notwendig“ einzustufen?
2. Wer soll Anspruch auf Sprachmittlung haben?
3. Welche Qualifizierungsanforderungen sollen die Sprachmittler:innen erfüllen und welche Qualitätsstandards müssen bei der Sprachmittlung erfüllt werden?
4. Welche Rolle sollen digitale Anwendungen bei der Leistungserbringung spielen?