Vorbemerkung
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 154 Abs. 3 Satz 3 SGB XI zu einer Stellungnahme berechtigt und bedanken sich beim GKV-Spitzenverband für die Zusendung der Beteiligungsunterlagen. Von ihrem Stellungnahmerecht machen die Spitzenverbände gerne Gebrauch und geben eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der BAGFW ab.
Diese Richtlinie definiert dazu das Antrags- und Abrechnungsverfahren. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege geben vor diesem Hintergrund in ihrer Stellungnahme entsprechende Hinweise, damit die Ergänzungshilfen die betroffenen Menschen und Einrichtungen auch tatsächlich erreichen.