Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI - Beteiligungsverfahren

Die Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom soll Einrichtungen, aber vor allem deren Bewohner*innen mit ihren An- und Zugehörigen von den steigenden Energiekosten entlasten.

Vorbemerkung

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 154 Abs. 3 Satz 3 SGB XI zu einer Stellungnahme berechtigt und bedanken sich beim GKV-Spitzenverband für die Zusendung der Beteiligungsunterlagen. Von ihrem Stellungnahmerecht machen die Spitzenverbände gerne Gebrauch und geben eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der BAGFW ab.

Diese Richtlinie definiert dazu das Antrags- und Abrechnungsverfahren. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege geben vor diesem Hintergrund in ihrer Stellungnahme entsprechende Hinweise, damit die Ergänzungshilfen die betroffenen Menschen und Einrichtungen auch tatsächlich erreichen.