In Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 217 StGB vom 26.02.2020 wurden mittlerweile eine Reihe von fraktionsübergreifenden Gesetzesvorlagen zur Suizidassistenz veröffentlicht. Die BAGFW begrüßt ausdrücklich, dass hierin, neben der Hervorhebung des Selbstbestimmungsrechts über das eigene Leben, auch die Absicht kundgetan wird, die Prävention von Suiziden zu verbessern.