Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) legt nun auch eine Handreichung für ambulante Pflegedienste zur Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen vor, nachdem sie eine entsprechende Handreichung für stationäre Pflegeeinrichtungen bereits im Februar 2023 veröffentlicht hatte. Neben der Handreichung stellt die BAGFW den ambulanten Pflegediensten der Freien Wohlfahrtspflege unterstützendes Praxismaterial, wie Checklisten und Notfallpläne, zur Verfügung.
„Leider steigt auch in Deutschland die Zahl der Krisen und Katastrophen. Man muss davon auszugehen, dass angesichts der Klimakrise und der veränderten Sicherheitslage solche Ereignisse in Zukunft weiter zunehmen. Parallel dazu verstärkt sich durch digitale Vernetzung die Abhängigkeit von einer funktionierenden Stromversorgung. Ohne Vorbereitung können ambulante Pflegedienste Krisensituationen kaum bewältigen“, hebt Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW, hervor.
Welche Auswirkungen hat eine länger andauernde, großflächige Unterbrechung der Stromversorgung auf die Arbeit ambulanter Pflegedienste? Was muss im Krisenfall zuerst getan werden und wie kann eine Priorisierung im Katastrophenfall aussehen? Wie können sich ambulante Pflegedienste technisch, materiell und organisatorisch auf Krisen vorbereiten, um über einen gewissen Zeitraum die Versorgung aufrecht zu erhalten?
Mit diesen Fragen hat sich eine Arbeitsgruppe aus Expert:innen und Praktiker:innen aller sechs Mitgliedsverbände der BAGFW in den letzten Monaten intensiv auseinandergesetzt. Herausgegeben wird nun eine umfassende Handreichung sowie verschiedene Praxismaterialien, die speziell auf ambulante Pflegedienste zugeschnitten sind und wertvolle Hinweise und Anregungen geben. Die Materialien sind so konzipiert, dass sie an die Bedarfe der Träger und Dienste vor Ort angepasst werden können.
„Bei all den Anforderungen an Pflegeeinrichtungen wird leider immer wieder vergessen, dass Krisenvorsorge auch Geld kostet. Ein Gutachten schätzt die Kosten für eine wirksame Vorsorge im ambulanten Bereich auf bis zu 27 000 Euro pro Pflegedienst im Bundesschnitt bzw. auf mindestens 1 % des Umsatzes eines ambulanten Dienstes. Im stationären Sektor dürften die Kosten noch höher liegen.
Aktuell sind weder Steuerzuschüsse noch Förderprogramme oder Investitionskosten hierfür vorgesehen, selbst in den Vergütungsverhandlungen wird Krisenvorsorge in Teilen schlicht nicht als Kostenfaktor akzeptiert. Dies ist zwiespältig. Krisenvorsorge findet derzeit zum Nulltarif statt. Nicht zuletzt müssen diejenigen, die sich mehr Krisenvorsorge in der Pflege wünschen und einfordern, auch die dafür notwendigen Möglichkeiten der Refinanzierung für Pflegeeinrichtungen und -dienste schaffen“, betont Timm abschließend.
Zur weiteren Unterstützung mit den vorliegenden Materialien findet eine Informationsveranstaltung am 23.11. 9:30-11:00 statt. Anmeldung hier
Die Handreichung finden Sie hier
Die Handreichung stationär Version 2.0 finden Sie hier