Jahresbericht 2023 des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung
Der FA Arbeitsmarktpolitik (AMP) und Grundsicherung hat auch im Jahr 2023 den regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Gesprächsformaten gepflegt. Daneben wurden insbesondere folgende Themen behandelt:
Ausbildungsgarantie
Der FA hat im Januar eine Stellungnahme abgegeben zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Transformationsprozesse auf dem Arbeitsmarkt wurden begrüßt, aber gleichzeitig eine bessere Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie passgenaue Weiterbildungsangebote für lernungewohnte Personen angemahnt. Völlig unzureichend bewertete die BAGFW die „Ausbildungsgarantie“, die ab 2024 lediglich 3.000 zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze avisiert. Notwendig wäre ein umfassender Lösungsansatz, mit dem Bund und Länder sich gemeinsam zur Umsetzung einer Ausbildungsgarantie verpflichten und dabei die schulischen Ausbildungen einbeziehen.
Aktualisierte Position zum sozialen Arbeitsmarkt,
§ 16i SGB II
Bezugnehmend auf den § 16 i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Entfristung und Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes vorgesehen. 2023 wurde der Soziale Arbeitsmarkt entfristet. Vor diesem Hintergrund hat der BAGFW-Fachausschuss die bisher bestehende Positionierung zu § 16 i SGB II als ein wertvolles und praxistaugliches Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen weiterentwickelt und veröffentlicht. Ergänzt wurde die Positionierung u.a. um erfolgreiche Praxisbeispiele zum § 16 i SGB II sowie um eine Erweiterung der Zielgruppe.
Stellungnahme zum NRP
Der Fachausschuss hat sich bei der Erstellung der Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2023 der Bundesregierung eingebracht. Trotz der schrittweisen Einführung des Bürgergelds sind zentrale Herausforderungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik noch nicht zufriedenstellend gelöst worden bzw. stehen unter Finanzierungsvorbehalt, was einer ambitionierten Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte im Wege steht. Im Bereich der monetären Armutsbekämpfung sind dies in erster Linie strukturelle Defizite bei der Ermittlung der Grundsicherungsleistungen, die auch nach der realitätsnäheren Anpassung an die Inflation durch das Bürgergeld fortbestehen. Mit der Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und der Einschränkung des Vermittlungsvorrangs wurden im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zwar erste wichtige Schritte gegangen. Damit verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit konsequent abgebaut und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingen kann, müssen jedoch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen in den Jobcentern und bei den Weiterbildungsträgern in den kommenden Jahren verlässlich zur Verfügung stehen und arbeitsmarktpolitische Instrumente, wie die Teilhabe am Arbeitsmarkt, inhaltlich weiterentwickelt werden.
Workshop soziale Teilhabe und Zielsteuerung im SGB II
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vorgesehen, die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt ins Zentrum des Zielsteuerungssystems des SGB II zu stellen und dabei u.a. die Teilhabe zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete der Fachausschuss am 18. Dezember 2023 den internen digitalen Workshop „Soziale Teilhabe und Zielsteuerung im SGB II“. Dazu wurden Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis zu verschiedenen Inputs eingeladen. U.a. widmete sich der Input von Dr. Peter Bartelheimer konzeptionellen Überlegungen, was soziale Teilhabe als Aspekt der Arbeit der Jobcenter konkret bedeuten kann. Zudem folgte die Vorstellung des Modellprojektes „Soziale Teilhabe“ durch die G.I.B. NRW (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH). Eingeladen waren zudem Vertreter:innen der regionalen Ebenen der Wohlfahrtsverbände, um ihre Expertise aus der praktischen Arbeit mit SGB II-Leistungsberechtigten einbringen zu können. Der Fachausschuss der BAGFW wird den Workshop im neuen Jahr gemeinsam auswerten und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit am Thema ziehen.