Jahresbericht 2021 des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung
Die Arbeit des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung wurde auch in 2021 stark durch die Covid-19-Pandemie und die in der Folge ergriffenen sozialpolitischen Maßnahmen geprägt. So führte die BAGFW einen intensiven Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des Zugangs zu Jobcentern und Arbeitsagenturen und erörterte die Situation der Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unter Pandemie-Bedingungen. Hierzu führten die BAGFW-Verbände auch eigene Befragungen bei ihren Gliederungen und Mitgliedern durch. Ein in diesem Zusammenhang nach wie vor wichtiger, weil ungelöster Punkt ist die weiterhin mangelhafte Bereitstellung von Dolmetscherangeboten.
Die Regelungen zum Kinderfreizeitbonus, mit denen soziale Benachteiligungen durch die Krise aufgefangen werden sollten, wurden durch den Fachausschuss einer kritischen Prüfung unterzogen und das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales daraufhin in einem konstruktiven Austausch auf Lücken in der Leistungsgewährung für Kinder von Alleinerziehenden hingewiesen.
Die besondere Bedeutung von zunehmend digitaler Bildung war Grundlage für gemeinsame Aktivitäten des Fachausschusses mit den Gewerkschaften GEW und ver.di. In dieser Kooperation wurde ein gemeinsamer Aufruf für eine Finanzierung digitaler Weiterbildungsangebote initiiert und das Vorhaben im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 gegenüber Politik und Öffentlichkeit kommuniziert.
Angesichts positiver Erfahrungswerte in den BAGFW-Verbänden begleitete der Fachausschuss die Diskussion zur Entfristung und Weiterentwicklung des § 16 i SGB II/ Maßnahmen zur Teilhabe durch Arbeit durch eine intensive Lobbyarbeit. Infolge des kontinuierlichen Werbens sowie der positiv ausgefallenen wissenschaftlichen Evaluation der Regelungen konnte die Verstetigung des Instruments im Koalitionsvertrag der neuen Regierung erreicht werden.
Zum Online-Zugangsgesetz, OZG, bereitete der Fachausschuss eine Einschätzung zu offenen Fragen aus Sicht der Wohlfahrtsverbände und wichtigen fachlichen Klärungsbedarfen vor. So muss zum einen die Online-Antragstellung gesetzlicher Leistungen gewährleistet werden, zum anderen aber sollte der Verweis auf die weit darüber hinaus gehenden Angebote der Freien Wohlfahrtspflege in diesem Zusammenhang nicht fehlen.
Die Erfahrungen aus der Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung in den Verbänden wurden in einem Arbeitspapier zusammengestellt, das 2022 weiter ausgearbeitet werden und einen Impuls zur besseren Betroffenenbeteiligung innerhalb der BAGFW leisten soll.