Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den heute veröffentlichten EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft. Der Aktionsplan ist als ein deutliches Signal der politischen Unterstützung der „Not-for-Profit-Social Economy “ in Europa zu werten und damit der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die mit ihren bundesweit 1,9 Millionen Beschäftigten und über 2,5 Millionen Ehrenamtlichen erheblich zur gesellschaftlichen Teilhabe und Versorgung der Bevölkerung in den Bereichen Soziales, Familie, Pflege, Rehabilitation und Gesundheit sowie Bildung beiträgt.
BAGFW-Präsident Ulrich Lilie:
„Die Freie Wohlfahrtspflege ist im Interesse der gesamten Gesellschaft aktiv. Sie kümmert sich um Menschen in Not und spannt gerade für benachteiligte Menschen ein soziales Netz der Beteiligung und Befähigung. Sie arbeitet auch in Handlungsfeldern und an Orten, wo keine wirtschaftlichen Gewinne winken, insbesondere in ländlichen Räumen. Darüber hinaus kommt ihr eine besondere Bedeutung bei der Versorgung mit Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu - im Gesundheitsbereich, in der Altenpflege, bei der Kinderbetreuung oder der Wohnungslosenhilfe. Gerade mit Blick auf diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss aber noch genauer zwischen gemeinnützigen und profitorientierten Unternehmen im sozialen Bereich unterschieden werden. Ansonsten könnte über die EU eine Aufweichung des deutschen Gemeinnützigkeitsbegriffs drohen. Es muss sichergestellt werden, dass alle erwirtschafteten Überschüsse vollständig in den gemeinnützigen Zweck der Organisationen reinvestiert werden müssen.“
Die „Not-for-Profit-Social Economy“ in der EU ist äußerst vielfältig. Die Zuständigkeiten und Vorschriften für die Akteure sind von unterschiedlichen nationalen Traditionen und einem unterschiedlichen Verständnis ihrer Aufgaben geprägt. Damit die sozialen Organisationen diese Aufgaben bedarfsgerecht erfüllen und auf gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen reagieren können, sind verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen und Strukturen nötig, die innovative Ansätze unterstützen und fördern.
Die BAGFW spricht sich deshalb für einen praxisnahen Umgang mit dem EU-Beihilfenrecht und der verbindlichen Anwendung von sozialökologischen Vergabekriterien aus. So müssten Freistellungen der Sozialdienstleistungen von Allgemeinem Interesse von den Beihilferegelungen einfacher ermöglicht werden, zum Beispiel durch eine Anhebung der Schwellenwerte bei den De-minimis-Beihilfen. Eine generelle Ausnahme vom Beihilfenrecht muss künftig für EU-Förderprogramme in geteilter Verwaltung – wie zum Beispiel dem Europäischen Sozialfonds – gelten.
Um gemeinnützen Sozialunternehmen bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu ermöglichen, sind höhere Sätze bei der Kofinanzierung notwendig sowie weniger bürokratische Hürden bei EU-Förderprogrammen, beispielsweise durch eine reduzierte Erfassung von Teilnehmendendaten bei Projekten, die über den Europäischen Sozialfonds gefördert werden.