Änderungsanträge zum Vorschlag der EU-Kommission über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Das Investitionsprogramm von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wird derzeit in Brüssel verhandelt. Die BAGFW hat sich mit Änderungsanträgen an dem politischen Prozess beteiligt.

Das Investitionsprogramm von EU- Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wird derzeit in Brüssel verhandelt. Details zur Umsetzung des sog. „Juncker-Plans“ werden in der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) festgelegt. Die BAGFW hat sich mit Änderungsanträgen an dem politischen Prozess beteiligt. Unter anderem fand im Rahmen der Europaausschusssitzung ein Gespräch mit dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, MdEP Udo Bullmann (SPD), statt.

Für das Investitionspaket sollen 16 Mrd. Euro aus den EU-Strukturfonds sowie 5 Mrd. Euro der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwendet werden. Nach Kommissionsberechnungen sollen die 21 Mrd. Euro öffentliche Gelder durch private Investoren zu insgesamt 315 Mrd. Euro Investitionen führen (sog. „Hebeleffekt“). Deutschland, Frankreich und Italien haben bereits Unterstützung in Höhe von zusätzlich jeweils 8 Milliarden Euro zugesagt. Diese sollen aber nicht in den Fonds direkt fließen, sondern Projekte mit Hilfe von nationalen Förderbanken anstoßen. Spanien will auf die gleiche Weise 1,5 Milliarden Euro beisteuern.

Details zur Umsetzung des sog. „Juncker-Plans“ werden in der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) festgelegt (siehe <link http: ec.europa.eu priorities jobs-growth-investment plan docs proposal_regulation_efsi_de.pdf external-link-new-window>Kommissionsvorschlag).

Die eingebrachten Änderungsanträge der BAGFW zielen vor allem darauf ab, dass:

 

  • der EFSI zur Erfüllung der Europa 2020 Ziele, insbesondere zur Armutsbekämpfung, beiträgt
  • der Einsatz von Mitteln aus den Strukturfonds zum Erreichung der EFSI-Ziele nur unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der EU-Kohäsionspolitik möglich ist
  • 20 % des EFSI für Investitionen in die Sozialwirtschaft verwendet werden.

 

Die Mitgliedstaaten haben ihre Investitionslisten bereits veröffentlicht. Dabei handelt es sich in Deutschland vor allem um seit Langem geplante Verkehrsinfrastrukturprojekte. Durch die beigefügten Änderungsanträge könnte erreicht werden, dass die Verordnung verbindliche Investitionen in soziale Projekte vorsieht. Dies würde dann auch dazu führen, dass die Mitgliedstaaten ihre vorgelegten <link http: ec.europa.eu priorities jobs-growth-investment plan docs project-list_part-1_en.pdf external-link-new-window>Investitionslisten anpassen müssten.

Die BAGFW EU-Vertretung verfolgt den weiteren politischen Prozess.


Kontakt:
Malte Lindenthal
Referent für EU-Sozialpolitik

Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
EU-Vertretung
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