Die EU und die Förderung der Integration von Migrant/-innen – was läuft gut, wo besteht Optimierungspotential? Fachgespräch in Brüssel

Am 09.10.2017 organisierte die EU-Vertretung der BAGFW, gemeinsam mit dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen und dem Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Fachveranstaltung in Brüssel mit über 80 Teilnehmenden, die sich mit der Frage: „Die EU und die Förderung der Integration von Migrant/-innen – was läuft gut, wo besteht Optimierungspotential?“ auseinandersetzte.
Mehr als 80 Teilnehmende interessierten sich für die Frage nach dem Gelingen der Förderung von Integration von Migrant/-innen durch die EU, die im Brüsseler Fachgesprach am 9.10. diskutiert wurde.

EU-Förderprogramme und Integrationsprojekte - Herausforderungen für die Förderperiode ab 2021

Da die Integration von Flüchtlingen und Zugewanderten eine zentrale Aufgabe der Kommunen und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bildet, hatte das Fachgespräch die Zielsetzung, die bestehenden Fördermöglichkeiten für die EU-Förderperiode ab 2021 in diesem Bereich näher zu beleuchten, Einblicke in verschiedene Projekte zu gewinnen und gemeinsam die Gestaltung der nächsten Förderperiode zu diskutieren.  

Die Veranstaltung wurde durch eine Begrüßung der Leiterin der EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbandes, Anne Wagenführ, und des Präsidenten des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Dieter Salomon, gefolgt von einem Impulsvortrag von Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, eingeleitet.

Anschließend folgte eine Diskussion unter Einbindung des Publikums, in der sich Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Wolfgang Husemann, Leiter der Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Andreas Bartels, Vertreter der BAGFW in den Bundesbegleitausschüssen von ESF und EHAP, untereinander zu den vier Themenschwerpunkten der Veranstaltung – Mittelausstattung, Kohärenz, Vereinfachung und Partnerschaftsprinzip – austauschten.

Im Bereich der Mittelausstattung wurde vor allem diskutiert, mit welchen finanziellen Rahmenbedingungen nach dem Brexit zu rechnen ist. Nach Schätzungen wird sich die „Brexit-Lücke“ im EU-Haushalt auf ca. 10 Milliarden Euro netto pro Jahr beziffern, dementsprechend müssen sich die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob dies entweder durch eine Erhöhung der nationalen Beiträge, durch eine Kürzung der Ausgaben oder doch durch eine Kombination der beiden finanziert wird. Die Herausforderung für die Förderperiode 2021 ist vor allem, das jetzige Niveau der EU-Strukturfonds beizubehalten und eine Absenkung zu vermeiden.

Zum Thema Vereinfachung wurde der immense Bürokratieaufwand für die Antragssteller kritisiert und gefordert, dass verstärkt Pauschalen eingeführt und Haushaltsindikatoren, besonders bezüglich sensibler persönlicher Daten, abgebaut werden müssten.

Die Überlegungen zu größerer Kohärenz zwischen den EU-Fonds führten zu dem Lösungsvorschlag einer gemeinsamen Datenbank, die der Vereinfachung und Übersichtlichkeit dienen könnte.

Als letzter Punkt der regen Diskussionsrunde wurde das Partnerschaftsprinzip ins Licht gerückt. Andreas Bartels, Vertreter der BAGFW in den Bundesbegleitausschüssen von ESF und EHAP, unterstrich, dass eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ vor allem eine Frage der Haltung sei. Mit dem BMAS habe man diesbezüglich sehr gute Erfahrungen gesammelt

Der Schlussteil der Veranstaltung war der Vorstellung konkreter Beispiele EU-geförderter Integrationsprojekte im baden-württembergischen Raum gewidmet. Vertreten waren das EFRE-Projekt EATA (Stadt Ellwangen und Kolping-Bildungswerk e.V.), das EHAP-Projekt ANIMA (Caritasverband Mannheim und Diakonisches Werk Mannheim) sowie die ESF-Projekte „Mütter stark im Beruf“ (Diakonisches Werk Freiburg und Caritasverband Freiburg Stadt), A5 (Caritasverband für den Landkreis Breisgrau-Hochschwarzwald), SCHEFF (Stadt Karlsruhe) und ZUKUNFT (Ostalbkreis).

Im Fazit kann festgehalten werden, dass der Brexit die Gestaltung der EU-Fördermittel vor eine große Herausforderung stellt. Das derzeitige finanzielle Volumen der EU-Strukturfonds sollte auch in der Förderperiode ab 2021 aufrecht gehalten werden.

Die EU muss Regionen, die besonders viele Flüchtlinge oder benachteiligten EU-Migranten/innen aufnehmen, durch EU-Fördermittel unterstützen. Die bestehenden Fördermittel müssen durch mehr Pauschalen und weniger und kohärentere Indikatoren leichter zugänglich gemacht werden. Die Kombinierbarkeit und die Anschlussfinanzierung muss zwischen den EU-Fonds verbessert werden. Die BAGFW wird sich auch weiterhin in die Diskussion um die Zukunft des EU-Finanzrahmens einbringen.