Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist jedoch entscheidend, dass es keine Verschlechterungen für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien gibt; die BAGFW fordert daher Nachbesserungen.
Zudem sind weitere gesetzgeberische Anstrengungen notwendig, um eine zukunftsfähige inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und das Gelingen hängt von der Lösung eines zentralen Zielkonflikts ab: Die Weiterentwicklung darf nicht am Status Quo festhalten.
Die BAGFW hat die Möglichkeit genutzt zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) Stellung zu nehmen. Wir begrüßen, dass das BMFSFJ die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ in den Entwurf integriert hat.