Jahresbericht 2024 des Fachausschusses Vergaberecht

Vorsitz: Dr. Friederike Mußgnug, Diakonie Deutschland

Der Fachausschuss Vergaberecht hat fünf Sitzungen vorbereitet und digital durchgeführt. 


 


Aktivitäten


Schwerpunkt der Fachausschussarbeit waren die Erstellung eines Positionspapiers, das fordert, die Anforderung an die von freien Trägern durchzuführenden Vergabeverfahren zu modifizieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit war die Stellungnahmen zu den Gesetzgebungsvorhaben im Zuge der Vergabetransformation.

Geprüfte Gesetzgebungsvorgaben und andere Stellungnahmen zu Vorhaben der Bundesregierung
 

Im Oktober 2024 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referentenentwürfe zur Umsetzung ihrer Vorhaben zur Vergabetransformation vorgelegt. Zu beiden Referentenentwürfen hat der FA Vergabe Stellungnahmen ausgearbeitet. Sowohl das Vergabetransformationsgesetz sind zwar noch in den Bundestag eingebracht worden. Zu einer Lesung und einer Befassung des Bundestages ist es infolge der vorzeitigen Auflösung des Bundestages nicht mehr gekommen. 

In enger Zusammenarbeit mit dem FA Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung hat der FA Vergaberecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weiterer Maßnahmen (Tariftreuegesetz) Stellung genommen. Beide Fachausschüsse haben die Grundidee des Entwurfs begrüßt, dem bei der Ausschreibung von Sozialleistungen bestehenden Preiswettbewerb über Personalkosten verbindliche Tarifvorgaben entgegenzusetzen. Zugleich weist die Stellungnahme auf wesentliche Unsicherheiten hinsichtlich der Reichweite des Gesetzes hin, die auch die praktische Relevanz der geplanten Regelungen für den besonders betroffenen Bereich sozialer Dienstleistungen in Frage stellten. Zudem rügt die Stellungnahme die mit dem Entwurf verbundenen bürokratischen Anforderungen gerade an solche Bieter, die bereits tariftreu sind. Zudem fordert die Stellungnahme, dass auch kirchliche Arbeitsbedingungen maßgebliche Grundlage für eine Tarifbindung werden können. 

In der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vergabetransformationsgesetzes hat der FA Vergaberecht sowohl Erleichterungen für Bieter als auch für solche Freien Träger gefordert, die infolge des Zuwendungsrechts Vergaberecht anzuwenden haben. Ebenfalls fordert die Stellungnahme Klarstellungen im Vergaberecht, die die Abgrenzung des Vertragstypus öffentlicher Auftrag i.S.v. § 103 GWB von den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB klarer herauszustellen. Diese ergibt sich derzeit insbesondere aus der höchstrichterlichen Sozialrechtsprechung. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte aber auch das Vergaberecht diese Abgrenzungen schärfen. Grundsätzlich befürwortet die Stellungnahme die mit dem Entwurf intendierte stärkere Verbindlichkeit nachhaltiger Vergabe. Allerdings bedauert sie den im Gesetzentwurf damit verbundenen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und Komplexität der Bestimmungen. 

 

Positionspapier: Angemessene Anforderungen an die Umsetzung der ANBest P und I durch Zuwendungsempfänger
 

Zu den besonderen Belastungen im Zusammenhang mit dem Vergaberecht zählen die hohen Anforderungen an nicht staatliche Fördermittelempfänger und das damit verbundene Risiko, dass Vergabefehlern zu wirtschaftlich ruinösen Rückforderungen der Fördermittel führen. Für die in hohem Maß von öffentlicher Förderung abhängigen Freien Träger stehen diese Anforderungen in der Regel außer Verhältnis zu ihren Möglichkeiten, ein routiniert fehlerfreies Vorgehen sicherstellen zu können. Zudem fehlen ihnen der Zugang, der öffentlichen Auftraggebern zu zentralen Vergabestellen oder Beratungsstellen zur Verfügung steht. 

Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss in einem Positionspapier grundlegende und einfach umsetzbare Forderungen nach einer Modifikation dieser übermäßigen Anforderungen formuliert. Dieses ist den maßgeblichen Fördermittelgeber zugegangen und auf der Homepage der BAGFW abrufbar.