Lösungen finden für ungewollte Gesetzesfolgen

20 Jahre Sozialmonitoring

Heute kommen Vertreterinnen und Vertreter der gemeinnützigen Freien Wohlfahrtspflege und der Bundesministerien zum Sozialmonitoring zusammen. Der Termin markiert ein Jubiläum: Im Jahr 2004 fand das erste „SoMo“-Treffen statt. Besonderheit dieser Gespräche: Es geht ressortübergreifend um unbeabsichtigte, schwer absehbare Nebenfolgen der Gesetzgebung, die in der Beratungspraxis der Verbände sichtbar werden und Menschen in Armut das Leben schwer machen.

2004 wurde das Sozialmonitoring als Reaktion auf die Hartz-Reformen ins Leben gerufen. Es reagierte auf Verunsicherungen, die durch die Pläne rund um die Agenda 2010 ausgelöst wurden. Seitdem haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ihre Praxiserfahrung kontinuierlich in Gespräche mit der Bundesregierung eingebracht. Die Verbände sorgen dafür, dass die Sozialgesetzgebung hinsichtlich ihrer negativen Nebenwirkungen auf ärmere und benachteiligte Bevölkerungsgruppen überprüft wird. Diese wertvollen Treffen, die ein bis zwei Mal im Jahr unter der Regie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stattfinden, haben sich seither als unverzichtbarer Bestandteil moderner Sozialstaats-Verfahren etabliert.

Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, hebt die Bedeutung des Sozialmonitorings hervor: „Das Sozialmonitoring ist ein einzigartiges Instrument. Die Bundesregierung ist froh über diese partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden. Es bietet uns die Möglichkeit, unerwartete Folgen unserer Gesetzgebung frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Wir wollen auch zukünftig am Sozialmonitoring als lebendigem Austauschformat zwischen der Bundesregierung und den Wohlfahrtsverbänden festhalten. Unser Ziel ist ein vorsorgender und bürgerfreundlicher Sozialstaat, der in allen Lebenslagen möglichst niedrigschwellige Unterstützung bietet.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vizepräsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), betont die Wirksamkeit des Formats: „Wir schätzen das Sozialmonitoring als niedrigschwelliges und gleichzeitig äußerst effektives Instrument mit hoher Wirkung. Die Wohlfahrtsverbände stehen tagtäglich in Kontakt mit Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, und können so soziale und gesellschaftspolitische Veränderungen schnell erkennen. Häufig sind es die am wenigsten privilegierten Menschen, die von unbeabsichtigten Gesetzesfolgen als erstes und besonders hart getroffen werden. Im Sozialmonitoring können wir ihnen eine Stimme geben und Probleme, die bei der Umsetzung von Gesetzen erst im Praxistest sichtbar werden, direkt in die Politik zurückspiegeln. Wir schätzen das Sozialmonitoring sehr, weil wir hier miteinander ganz praktisch nach Lösungen suchen.“

In den vergangenen 20 Jahren wurden bei diesen Gesprächen Themen aus der gesamten Bandbreite der Sozialgesetzgebung besprochen und angegangen.

So wurden etwa während der Corona Pandemie Lösungen gefunden, um bedürftige Schülerinnen und Schüler mit Schulcomputern auszustatten. Ein neuralgischer Punkt im Sozialsystem und damit häufiges Thema im Sozialmonitoring ist der Übergang von einem Sicherungssystem in ein anderes, der oft unzureichend geregelt ist. Beispielhaft dafür fand man im Jahr 2017 eine Lösung für die Absicherung des Krankenversicherungsstatus von Menschen, die vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II wechselten. Andere Themen, die die Wohlfahrtsverbände in das Sozialmonitoring einbrachten, wurden in weiterführenden Gesprächen behandelt, häufig zwischen der Praxis- und Verwaltungsebene, oder dienten zur Vorbereitung längerfristiger und umfassender Neuregelungen von Gesetzen. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Wohlfahrtsverbänden bleibt auch nach zwei Jahrzehnten ein lebendiger, unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gesetzgebung in Deutschland.