Europa
Die Europäische Kommission möchte Standpunkte zur Zweckmäßigkeit und möglichen Weiterentwicklung des aktuellen Transparenzregisters für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, einholen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des vorliegenden Referentenentwurfs liegen auf der Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der Hilfe zur Pflege im SGB XII.
Ziel aller Aktivitäten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist die Verbesserung von Lebenslagen von Armut bedrohten und betroffenen Menschen.
Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 als verbindliches Recht in Deutschland ist die Aufgabe verbunden, deren Vorgaben in Deutschland in nationales Recht umzusetzen.
Die Verbände der BAGFW begrüßen die Initiative des Ministeriums, mit den geplanten Gesetzesänderungen den Schutz der Opfer von Nachstellungen bzw. Stalking im Sinne des § 238 StGB zu stärken und halten diese für grundsätzlich geeignet, bestehende Schutzlücken zu schließen.
Grundsätzlich ist die BAGFW der Ansicht, dass es im Sinne einer weitgehenden inklusiven Förderung keine Sondermaßnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge geben soll und dass diese so weit wie möglich mit den vorhandenen Regelinstrumenten frühzeitig gefördert werden sollen.
Die Wohlfahrtsverbände sehen es als dringlich an, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und bürokratische Hürden abzubauen, damit die Leistungen besser bei Kindern und Jugendlichen ankommen.
Wesentliche Aspekte des sogenannten Rettungsdiensturteils des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 27.11.2013, I R 17/12) in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen
Am 14.03.2016 wurde der Beitrag der BAGFW zur Überarbeitung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 2010 bis 2020 bei der EU-Kommission eingereicht.
Ziel aller Aktivitäten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist die Verbesserung von Lebenslagen von Armut bedrohten und betroffenen Menschen.