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Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen die Zielsetzungen des Referentenentwurfs, die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu stärken, wirtschaftliche Fehlanreize abzubauen und neue digitale Versorgungsangebote zu schaffen.
Freiwillige in einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Freiwilligendienst in Teilzeit ableisten zu können. Die BAGFW begrüßt diese Vorhaben ausdrücklich.
Mit dem Entwurf eines Beitragssatzanpassungsgesetzes soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf insge-samt 3,05 Prozentpunkte angehoben werden.
Es ist wichtig, dass die Maßnahmen für die sozialen Dienstleistungsberufe ebenso praxisgerecht ausgestaltet werden wie für die produzierende Wirtschaft. Gleichzeitig muss die Fort- und Weiterbildung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor allem für Arbeitslose dringend weiterentwickelt werden.
Trotz der bereits langandauernden Phase guter Konjunktur ist zwölf Jahre nach der Einführung des SGB II festzustellen, dass weiter viele Menschen langfristig von beruflicher und damit auch sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind.
Dreh- und Angelpunkt eines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes muss die Verbesserung der Arbeitssituation in der Langzeitpflege und in der Häuslichen Krankenpflege sein, die seit Jahren durch eine nicht mehr tragbare Arbeitsverdichtung geprägt ist.
Die BAGFW hat sich, gemeinsam mit einer Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen, an Änderungsanträgen zum Europäischen Solidaritätskorps, beteiligt. Benachteiligten Menschen muss der Zugang zum Solidaritätskorps erleichtert werden.