Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt.
Erheblichen Änderungsbedarf sehen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hinsichtlich des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung.
Die in der BAGFW zusammenarbeitenden Spitzenverbände begrüßen grds. den durch das Kleinanlegerschutzgesetz beabsichtigten Ansatz, Kleinanleger vor Vermögenseinbußen besser zu schützen. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir aus Sicht der BAGFW in der Ausnahmevorschrift gem. § 2b VermAnlG-E.
Die Europäische Union verhandelt derzeit ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Grundlage hierfür ist ein Mandat, das der Rat der EU gegeben hat.
Die BAGFW begrüßt die auch im aktuellen Sozialbericht dokumentierte Sichtweise der Bundesregierung, wonach die Wohlfahrtsverbände einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Ziele der OMK Soziales und der Strategie 2020 leisten.
Brauchen wir eine Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe?
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in unterschiedlichen So-zialleistungssystemen geregelt.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammenarbeitenden Spitzenverbände begrüßen den vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) herausgegebenen Zwischenbericht. da er erkennbare Ausbildungserfolge der ersten Halbzeit transparent macht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unterbreitet mit dem vorliegenden Positionspapier ihre Vorschläge zur Ausgestaltung eines Passiv-Aktiv-Transfers als finanzielle Grundlage für einen Sozialen Arbeitsmarkt.