Bürgerschaftliches Engagement hat in den vergangenen Jahren stark an Relevanz und Dynamik gewonnen. Es hat sich auch in krisenhaften Situationen immer wieder als zuverlässige Stütze des Gemeinwohls erwiesen. Zugleich hat sich gezeigt, dass das Engagement gute Rahmenbedingungen, förderliche…
Corona, BAGFW, Altenhilfe und Pflege, Gesundheitswesen
Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Koalitionsparteien
Der vorliegende Referentenentwurf lässt die Zielsetzung einer grundlegenden Weiterentwicklung des Systems der Existenzsicherung erkennen. Zahlreiche Regelungsinhalte, insbesondere im Bereich der Förderung von Grund- und Weiterbildung, sind aus Sicht der BAGFW geeignet, die Chancen für…
Die Anwerbung von Pflege(fach)kräften aus Drittstaaten kann als Teilstrategie einen zusätzlichen Beitrag zur Bekämpfung der gegenwärtigen Personalnot im Gesundheits- und Pflegesektor leisten.
BAGFW, Europa
Vereinfachende und praxistaugliche Anpassungen der (allg.) De-minimis-Verordnung (1407/2013) sowie der DAWI-De-minimis-Verordnung (360/2012).
BAGFW, Sozialkommission I, Sozialkommission II, Finanzkommission
Die gemeinnützigen Organisationen des Dritten Sektors erbringen wesentliche und unverzichtbare Dienstleistungen in vielen Bereichen der Gesellschaft. Der staatlich vergebene Status der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass diese Organisationen im Interesse des Gemeinwohls handeln. Es läge daher nahe,…
Die BAGFW begrüßt es ausdrücklich, dass für die aus der Ukraine Geflüchteten ein verlässlicher Zugang zur gesundheitlichen Versorgung geschaffen wurde. Das Ziel einer schnellen und unbürokratischen Aufnahme in die Regelversorgungssysteme ist richtig und muss auch bei der Unterstützung von…
Eine Anpassung des Rechts der Kostenerstattung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die Abschaffung der Kostenheranziehung begründet sich aus Sicht der BAGFW wesentlich in den Rechten der betroffenen jungen Menschen sowie auch in den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe.
BAGFW, Gesundheitswesen
Die Datenverarbeitung nach dieser Verordnung umfasst u.a. „die altersgerechte Nutzbarkeit“ der DiPa. Pflegebedürftigkeit ist jedoch keine Frage eines bestimmten Alters, auch wenn die älteren Generationen die größte Gruppe der pflegebedürftigen Menschen dar-stellen.