Die BAGFW begrüßt die Ratifikation der Europaratskonvention und die damit verbundene zeitnahe Umsetzung in nationales Recht.
Europa
DGB und BAGFW fordern in ihrem gemeinsamen Papier die Bundesregierung und die EU-Institutionen zu mehr Engagement bei der Armutsbekämpfung auf .
Gemeinsame Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung anlässlich des anstehenden nationalen Sozialberichts 2017 im Rahmen der Strategischen Sozialberichterstattung in Europa.
Mit dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ soll die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement erleichtert werden.
„Die BAGFW begrüßt, dass für den Personenkreis von ambulant versorgten Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben, ab 2017 anhand von Pauschalwerten ein unkompliziertes Verfahren zur Kostenabgrenzung eingeführt werden soll.“
Gesundheitswesen
BAGFW begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Vorgaben des Substitutionsrechts in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) mit dem Ziel der Rechtsklarheit und eines besseren Normenvollzuges weiterzuentwickeln und an Erkenntnisse und an praktische Erfordernisse anzupassen.
Konzentration der BAGFW auf Personalsituation in der Altenpflege
Die BAGFW begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Qualität der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln weiterzuentwickeln.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen, dass die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen mit dem PSG II zu einem Rechtsanspruch erhoben wurde und begrüßen die terminologischen Anpassungen.
Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II nach wie vor als nicht ausreichend. Die Wohlfahrtsverbände fordern dringend, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelbedarfe vorzunehmen.