Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege engagieren sich seit langem in der Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen.
Wir begrüßen die geplanten Änderungen im BVFG, weil sie dringend klärungsbedürftige Fälle einer Lösung zuführen, für die sich die Wohlfahrtsverbände seit geraumer Zeit engagieren. Dies gilt insbesondere für:
Nach § 28 SGB XII setzen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung erstmals zum 1. Januar 2005 und dann zum 1. Juli eines jeden Jahres die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest.
Im Folgenden nehmen Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Nationale Armutskonferenz nur zu den Inhalten des Aktionsplanentwurfs (Stand 09.05.2006) Stellung. Zu den Punkten
Der Gesetzentwurf wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege differenziert bewertet. Neben positiven Elementen wird er in einigen Punkten den an ihn gerichteten Erwartungen nicht gerecht. Zudem werden wichtige Reformbedarfe, auf die die Wohlfahrtsverbände immer wieder…
Anlässlich einer Betriebsprüfung des Deutschen Roten Kreuzes – Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Lange Jahre war die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland auf stationäre Behandlung beschränkt. Die ambulante psychiatrische Pflege wurde erst in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts im Rahmen von unterschiedlichen Modellprojekten aufgebaut.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände setzen sich seit langem für ein staatliches Integrationsangebot ein.
Europa
Entschiedener politischer Wille zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und neue Impulse für den nationalen Aktionsplan Soziale Integration sind erforderlich
Der Bericht 2005 "Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", in dem die Ergebnisse der ersten drei Hartz-Gesetze dargestellt und erläutert werden, ist am 1. Februar im Bundeskabinett und am 9. Februar im Deutschen Bundestag beraten worden.