Der vorgelegte Referentenentwurf greift mit seinen positiven Ansätzen zur Verbesserung der Qualität der Intensivpflege ein virulentes Problem auf.

Nach § 119b Absatz 2a SGB V haben die Vertragsparteien nach Absatz § 82 Absatz 1 und § 87 Absatz 1 SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2019 im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum…

Die in der BAGFW kooperierenden Verbände begrüßen und unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, den Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen zu verlängern.

A. Einleitung

Die in der BAGFW kooperierenden Verbände begrüßen und unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, den Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen zu verlängern. Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände bedanken sich zu den Richtlinien zur Umsetzung dieses Vorhabens Stellung…

Gesundheitswesen
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege können in die Umsetzung des Präventionsgesetzes vielfältige konzeptionelle und strukturelle Ressourcen einbringen. Sie sind in und mit ihren Verbänden, Trägern, Einrichtungen und Diensten, ihren haupt-beruflich und ehrenamtlich Engagierten wichtige…
Nach § 119b Absatz 2a SGB V haben die Vertragsparteien nach § 82 Absatz 1 und § 87 Absatz 1 SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2019 im Benehmen mit den Vereini-gungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum…
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfes, Eltern und Kinder in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zu entlasten und die Unterhaltsheranziehung zu vereinheitlichen.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wurde im Jahr 2012 eingeführt, um einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung zu leisten und die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt, dass der Gesetzgeber den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vorgelegt hat.