Zukunft des Europäischen Sozialfonds: Verbände und Träger der Freien Wohlfahrt können ihre Anliegen bis 6. Mai 2025 an die EU-Kommission mitteilen
Wird der Europäische Sozialfonds (ESF) künftig sein soziales Gesicht behalten und ein wertvoller Fördertopf für die Freie Wohlfahrt sein? Die Frage wird ab Juli 2025 entschieden, wenn die EU-Kommission ihre Vorschläge für den nächsten langfristigen Haushalt der EU (den Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR) vorlegt.
Aus Sicht der BAGFW bestehen noch große Unsicherheiten hinsichtlich der Ausgestaltung des MFR und der möglichen Auswirkungen auf die nächste Generation von Förderprogrammen. Bereits im Oktober 2024 warnte die BAGFW vor einer radikalen Umstrukturierung des ESF-Förderprogramms auf EU-Ebene und einer drastischen Kürzung der ESF-Mittel für Deutschland [BAGFW-Pressemitteilung].
Um noch vor der Veröffentlichung der EU-Haushaltsvorschläge deutlich zu machen, dass der ESF auch in Zukunft ein wichtiges Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa sein muss, beteiligt sich die BAGFW an den laufenden öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission. Die einzelnen Verbände und Träger der Freien Wohlfahrt sind ebenfalls aufgerufen, ihre Ansichten zur Gestaltung des nächsten EU-Haushalts und des künftigen ESF-Förderprogramms durch das Ausfüllen der Online-Fragebögen zu äußern.
Je mehr Verbände und Mitgliedsorganisationen sich an den EU-Konsultationen beteiligen, desto stärker die Stimme der Freien Wohlfahrt
Die öffentlichen Konsultationen sind die letzte Chance, der Kommission klarzumachen, dass der nächste EU-Haushalt marginalisierte und vulnerable Menschen mitdenken muss und dass die Einrichtungen der Freien Wohlfahrt umfassende Unterstützung brauchen.
Die Verbände sollten die Belange und Forderungen der Einrichtungen, Beschäftigten und Klient:innen durch die Konsultationen äußern, weil die Ergebnisse der Umfragen in die Vorschläge der Kommission für den nächsten EU-Haushalt einfließen werden.
Da die Auswertung der Konsultationen quantitativ erfolgt, ist es wichtig, dass sich so viele Verbände wie möglich mit ähnlichen Anliegen an den Konsultationen beteiligen. Je mehr sich daran beteiligen, desto stärker die Stimme und Relevanz der Freien Wohlfahrt auf EU sowie auf nationaler Ebene.
Die wichtigsten Informationen über die öffentlichen Konsultationen
Insgesamt können Rückmeldungen zu sieben öffentlichen Konsultationen eingereicht werden. Jede Konsultation hat einen eigenen thematischen Schwerpunkt:
- Verwendung von EU-Mitteln zusammen mit Mitgliedstaaten und Regionen (Online-Fragebogen)
- EU-Mittel für Wettbewerbsfähigkeit (Online-Fragebogen)
- EU-Mittel für das auswärtige Handeln (Online-Fragebogen)
- EU-Mittel für grenzüberschreitende allgemeine und berufliche Bildung und Solidarität, junge Menschen, Medien, Kultur und Kreativwirtschaft, Werte und die Zivilgesellschaft (Online-Fragebogen)
- EU-Mittel für Katastrophenschutz, Vorsorge und Reaktion auf Krisen (Online-Fragebogen)
- EU-Mittel für den Binnenmarkt und Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden (Online-Fragebogen)
- Leistung des EU-Haushalts (Online-Fragebogen)
Sie können an den öffentlichen Konsultationen teilnehmen, indem Sie den jeweiligen Online-Fragebogen bis spätestens 6. Mai 2025 (Mitternacht) ausfüllen.
Die BAGFW EU-Vertretung in Brüssel koordiniert die Beteiligung der Verbände an den öffentlichen Konsultationen und bietet Auskunft beim Ausfüllen und Einreichen der Online-Fragebögen.
Kontakt:
Frau Arianna Santagati-Dzikunu, Leiterin der EU-Vertretung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
euvertretung(at)bag-wohlfahrt.de
Telefon: +49 (0) 30 24089 136
Mobil: +32 (0) 488 98 95 35
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält am ESF fest und ist proaktiv an der Gestaltung des nächsten MFR beteiligt
Ein Vielzahl von Akteur:innen aus der Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten haben ein großes Interesse daran, den ESF fit für die Zukunft zu machen. Das Interesse und die Einsatzbereitschaft wurde auf der Brüsseler Konferenz “Quo vadis ESF?” im Februar 2025 deutlich.
Als federführendes Ministerium für den ESF in Deutschland gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der ESF-Zukunftskonferenz in Brüssel ein klares Signal dafür, dass es am ESF festhält und proaktiv an der Gestaltung des nächsten MFR beteiligt ist. Wegweisend sind hier die drei Forderungen von Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (BMAS) zur inhaltlichen Ausgestaltung des ESF sowie seine vorgeschlagenen sieben Schritte zu weniger Bürokratie (siehe Pressemitteilung des BMAS und die Rede von Dr. Rolf Schmachtenberg).
Die Forderungen:
(1) Alle Menschen im Blick behalten - Einsatz des ESF flächendeckend;
(2) Keine Kostenerstattung nur bei Erfolgsgarantie;
(3) Weniger Bürokratie und ein wieder verschlanktes Prüfsystem.
Die Freie Wohlfahrt wurde ihrer Rolle als starker Partner in der Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Sozialfonds gerecht und trat mit über zehn Vertreter:innen auf der ESF-Konferenz auf.
Die Notwendigkeit eines starken und sozialen ESF hoben die eingeladenen Diskutant:innen der BAGFW im zweiten Konferenz-Panel „Weiter so? Oder ganz anders?“ besonders hervor: „Wir erreichen mit dem ESF Menschen, die über Regelangebote nicht erreicht werden!“, machte etwa Andreas Bartels (Vertreter der BAGFW im ESF Plus-Begleitausschuss) deutlich. Giulia Maira (Vertreterin in der Nationalen Armutskonferenz) warnte vor einer zu starken Zentralisierung des ESF. „Der ESF bietet die Option, auf regionale Bedarfe unterschiedlich einzugehen“, so Maira und unterstrich damit die Möglichkeit der passgenauen Angebote, die der ESF aktuell für vielfältige Problemlagen bietet.
Für die Wohlfahrt gilt es jetzt, ihre Stimme zu erheben und sich gemeinsam mit ihren Partnern für eine soziale Zukunft des Europäischen Sozialfonds stark zu machen. Nutzen Sie hier die Online-Konsultationen zum nächsten MFR!