Die gesellschaftliche Integration der Kriegsflüchtlinge steht im Mittelpunkt des heutigen „Round Table Ukraine“ im Bundeskanzleramt. Zum Gespräch eingeladen hatten Bundeskanzler Olaf Scholz und Reem Alabali-Radovon, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Dazu Ulrich Lilie, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW):
„Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, mit den Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft über die aktuelle Lage der Kriegsflüchtlinge ins Gespräch zu kommen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass der furchtbare Angriffskrieg in der Ukraine weitergehen wird. Als Wohlfahrtsverbände sehen wir uns in der Pflicht, die Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen zu unterstützen. Bundesweit engagieren sich tausende Beratungsdienste wie die Migrationsfachdienste, aber auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegeeinrichtungen sind involviert. Für diese Angebote muss der Bund die nötigen Mittel bereitstellen. Damit die Integration gelingen kann, müssen die Integrationsmöglichkeiten vor Ort und eine gute Versorgungsstruktur die wichtigsten Kriterien für die Zuweisung der Wohnorte sein.
Um den Geflüchteten zügig einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, brauchen sie neben Deutschkursen auch Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt sowie passgenaue Beratung und Förderung. Hier ist eine enge Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter vor Ort mit den Beratungsdiensten der Freien Wohlfahrtspflege wichtig. Auch sollten die Anerkennungsverfahren für mitgebrachte Qualifikationen deutlich vereinfacht werden.
Große Anerkennung und Respekt verdient das Engagement vieler Menschen, die Geflüchtete privat aufnehmen und sie im Alltag unterstützen. Denn sie erleichtern das Ankommen und eine schnelle Integration. Sowohl Schutzsuchende als auch Helfer:innen dürfen sich nicht alleingelassen fühlen. Sie gilt es durch professionelle Dienste eng zu begleiten. Damit diese wichtige Hilfe zur Integration überhaupt möglich ist, sollten Schutzsuchende möglichst schnell in die Gemeinden und Kommunen ziehen und nur so kurz wie möglich in häufig abgelegenen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht werden. Gewaltschutz und Privatsphäre müssen sichergestellt werden.
Durch die Kriegserlebnisse sind viele Geflüchtete psychisch stark belastet und teilweise traumatisiert. Sie finden insbesondere in den Psychosozialen Zentren der Wohlfahrtsverbände Unterstützung und Hilfe. Deshalb müssen deren Kapazitäten dringend aufgestockt werden. Da unter den Geflüchteten viele Kinder sind, muss auch ihre Versorgung in Kitas und Schulen hohe Priorität haben. Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen brauchen umfassenden Zugang zu den Angeboten der Eingliederungshilfe.
Bei der Aufnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat sich im Vergleich zum Flüchtlingsherbst 2015 vieles verbessert. Insbesondere wird Integration von Anfang an gefördert. Wichtig ist darauf zu achten, dass es nicht zu Diskriminierungen anderer Schutzsuchender zum Beispiel aus Syrien, Afghanistan, Russland oder Eritrea kommt. Die Verabredung, zukünftig für ukrainische Geflüchtete den Zugang zu den allgemeinen Sozialleistungen und zu allen notwendigen medizinischen Leistungen zu ermöglichen, sollte auch für andere Schutzsuchende gelten. Aus Sicht der BAGFW müssen auch Asylsuchende spätestens nach drei Monaten in den Kommunen ankommen können, statt teilweise über Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht zu werden. Im Koalitionsvertrag zur Bundesregierung wurden wichtige Verabredungen getroffen, wie die Abschaffung von Arbeitsverboten oder von Kettenduldungen sowie die Erleichterung des Familiennachzuges und die Schaffung eines Anspruchs auf Sprachmittlung. Diese Verabredungen bleiben wichtig und dürfen durch die neuen Herausforderungen nicht in den Hintergrund geraten, auch, um den sozialen Frieden zu fördern.“