Stellungnahme der BAGFW zur Weiterentwicklung des Beihilfenrechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie der DAWI- und der (allgemeinen) De-minimis-Verordnung
Die BAGFW nimmt zur kurz- bis mittelfristigen Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts in den Bereichen, die für die Freie Wohlfahrtspflege in der Praxis am wichtigsten sind, Stellung. Mit der Stellungnahme möchte die BAGFW frühzeitig und konstruktiv zum Novellierungsprozess der aktuellen AGVO und der DAWI De-minimis-Verordnung, die jeweils bis zum 31.12.2023 gelten, beitragen. Die Forderungen der BAGFW werden durch konkrete Änderungsvorschläge an den Verordnungstexten dargestellt.