BAGFW im EWSA
Bedeutsames Instrument der Beteiligung an der Gemeinschaftspolitik ist der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA). Der EWSA und der Ausschuss der Regionen, in welchen z.B. Deutschland Vertreter der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände entsandt hat, sind wichtige europäische Mitberatungsgremien.
Der EWSA ist das einzige Gremium von zivilgesellschaftlicher Bedeutung, das im Vertrag verankert ist. Er hat beratende Aufgaben und ist zu allen im Vertrag vorgesehenen Fällen vom Rat oder der Kommission zu hören. Er hat das Recht, selbst initiativ zu werden und Stellungnahmen in den Fällen abzugeben, in denen er dies für zweckmäßig erachtet. Im Auftrag der Kommission, des Rates oder der jeweiligen Präsidentschaft werden Sondierungsstellungnahmen zu bestimmten Themen erstellt. Damit kann das fachliche Wissen der zivilgesellschaftlichen Organisationen schon im Vorfeld europäischer Initiativen einbezogen werden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft, vor allem der Sozialpartner und insbesondere der Erzeuger, der Landwirte, der Verkehrsunternehmer, der Arbeitnehmer, der Kaufleute und Handwerker, der freien Berufe, der Verbraucher und des Allgemeininteresses.
Diese sind in drei Gruppen organisiert:
- Vertreter der Sozialpartner (Arbeitgeber als Gruppe I)
- Vertreter der Sozialpartner (Arbeitnehmer als Gruppe II)
- Vertreter verschiedener Interessen (Gruppe III)
Die deutschen Wohlfahrtsverbände sind seit 1994 als Mitglied der Gruppe III im WSA vertreten. Die Mitwirkung im Wirtschafts- und Sozialausschuss eröffnet den Wohlfahrtsverbänden die Möglichkeit, ihre Fachkompetenz in den verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit einzubringen und Impulse zu geben.
Mitglied
Herr Prof. Dr. Bernd Schlüter
Link zur EWSA-Hauptseite
www.eesc.europa.eu
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www.toad.eesc.europa.eu