Jahresbericht 2023 des Fachausschusses Fördermittelmanagement
Vorsitz: Manuela Zeddies, AWO
Der Fachausschuss Fördermittel hat vier Sitzungen im Onlineformat durchgeführt.
Aktivitäten
Schwerpunkte der Fachausschussarbeit waren die:
- Vorbereitung eines Vorschlages für die Überarbeitung der Richtlinie
im 16404 er Titel, - Vorbereitung eines Vorschlages für die Überarbeitung der Richtlinie
im 16407 er Titel, - Diskussion der Dokumentation von Zeitnachweisen
- Diskussion von aktuellen Themen wie
- Pauschale für Personalnebenkosten
- Anwendung und Höhe der Sachkostenpauschale
- Erfahrungsaustausche
- Allgemeine Vorschläge
Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie
im 16404 er Titel
Der FA-FMM hat in drei Sitzungen Überlegungen zu der Überarbeitung des Titels diskutiert. Eine AG hat hierfür einen Vorschlag erarbeitet, der danach diskutiert und abgeändert wurde.
Wichtige Themen waren hierbei:
- Behutsame Anpassung der RL
- Versuch der Vereinheitlichung der RL im 05er und 04er
- Spielräume in den Formulierungen sollten beibehalten bzw. erweitert werden:
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- Bsp. Weitergefasster Begriff der Fortbildungsmaßnahmen
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- Trotz der fehlenden Mittel im Haushaltsjahr 2024 sollten die Fortbildungen weiter extra genannt bleiben
- Beantragung der Pauschalen
Der Vorschlag wurde im November vom FA-FMM endabgestimmt und Anfang 2024 der BAGFW übergeben.
Vorschlag für die Überarbeitung des Merkblattes
im 16407 er Titel
Für den Digitalisierungstitel wurde ein neues Merkblatt vorgestellt, dass in einer Sitzung des FA-FMM diskutiert wurde. Neben kleineren Detailfragen wurden vorrangig die sehr frühen Fristen, die Änderung der Finanzierungsart und eine wünschenswerte Vereinheitlichung der Regelungen mit dem 05er und 04er Titel thematisiert.
Die Idee, eine Stellungnahme dazu dem BMFSFJ zu übermitteln wurde durch die vermeintliche Einstellung des 07er Titels im Haushaltsjahr 2024 nicht weiterverfolgt.
Diskussionsvorschlag für 2024 im Fachausschuss Fördermittel: Werden wir dies nochmal ins Visier nehmen?
Diskussion der Dokumentation von Zeitnachweisen
Das BAfzA hat bei allen Verbänden eine Tiefenprüfung der VN 16404 im Jahr 2021 durchgeführt und für 2022 angekündigt. Im Zuge dessen, wurden Stundenaufschriebe für die Projektarbeit angefordert, die kein Verband liefern konnte.
- Alle Verbände haben sich darauf geeinigt diese nicht im Nachhinein zu erstellen.
- Alle Verbände haben sich auf ein einheitliches Vorgehen und ein Muster zum Stundennachweis für 2021 und 2022 geeinigt.
- Der FA-FMM hat über die BAGFW eine Problemanzeige zu dem Thema ans BMFSFJ übersandt. Mündlich wurde vom BMFSFJ mitgeteilt, dass das Problem erkannt sei, aber nicht geändert wird. Der FA-FMM sieht hier weiteren Gesprächsbedarf.
Diskussion von aktuellen Themen wie
a) Pauschale für Personalnebenkosten
Die Verbände haben sich darauf geeinigt für 2024 keine Pauschale für die Personalnebenkosten zu beantragen, da nicht alle Verbände diese mit Kosten hinterlegen können. Durch fehlende Rückmeldung des BMFSFJ kam es hier zu unterschiedlichen Handhabungen in der Antragsstellung, die im Nachhinein vereinheitlicht wurde, so dass keine Personalnebenkosten-Pauschale für 2024 beantragt wurde.
b) Anwendung und Höhe der Sachkostenpauschale
Die Verbände haben sich darauf geeinigt für 2024 die gesamte Sachkostenpauschale zu beantragen, wobei diese durch eine kürzere Beschäftigungszeit und einen geringeren Beschäftigungsumfang jeweils angepasst wird.
Bei einem Beschäftigungsumfang unter 50% einer Vollzeitkraft wird im Jahr 2024 keine Sachkostenpauschale beantragt – diese Verfahrensweise sollte für die kommenden Jahre aber noch geprüft werden.
Vorschläge
BMFSFJ – Verbände
fachlich-inhaltliche Jahreskooperationsgespräche mit dem BMFSFJ und allen Verbänden gemeinsam anregen, statt der Einzelgespräche –
Dieses Thema wurde in der Finanzkommission am 17.5.23 angesprochen und angeregt.
Erfahrungsaustausche
Es gab Erfahrungsaustausche zu den Themen:
- Weiterleitungsverträge
- Abwicklung der Weiterleitungen in engen Fristenrahmen
- Inflationsausgleichsprämie: Alle Verbände gehen von einer Förderfähigkeit dieser Prämie aus, wenn diese in Tarifverträgen verbindlich festgelegt wurden und damit nicht mehr „freiwillig“ gezahlt werden.