Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland

"Freie Wohlfahrtspflege" ist die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Freie Wohlfahrtspflege unterscheidet sich einerseits von gewerblichen - auf Gewinnerzielung ausgerichteten - Angeboten und andererseits von denen öffentlicher Träger.

Das Miteinander öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik ist einmalig in der Welt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Das soziale Netz würde zerreißen, wenn es ihre Arbeit nicht gäbe.

In den Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtsverbände sind rund 2 Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt; schätzungsweise 3 Millionen leisten ehrenamtlich engagierte Hilfe in Initiativen, Hilfswerken und Selbsthilfegruppen.

Die Wohlfahrtsverbände sind föderalistisch strukturiert, d. h. die Gliederungen und Mitgliedsorganisationen sind überwiegend rechtlich selbstständig. Sie haben sich in sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind geprägt durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und an die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen.


Satzungsgemäße Aufgaben

 

Ziel aller Aktivitäten der Wohlfahrtsverbände ist die Verbesserung von Lebenslagen. Sie bringen die Interessen von Benachteiligten in den gesellschaftlichen Dialog ein. Mit engagiertem sozialpolitischem Handeln tragen die Verbände dazu bei, dass unser Sozialstaat zukunftsfähig bleibt.

Daraus leiten sich die Aufgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege ab:

  • Beratung und Abstimmung in allen Aufgabenbereichen der Freien Wohlfahrtspflege, auch vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung
  • Mitwirkung an der Gesetzgebung und Kontaktpflege zu relevanten politischen Gremien und Entscheidungsträgern
  • Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern und Kommunen und weiteren Organen der öffentlichen Selbstverwaltung
  • Mitwirkung in Fachorganisationen und Initiativen, soweit Aufgabenfelder der Freien Wohlfahrtspflege betroffen sind
  • Austausch mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege
  • Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung
  • Wahrung der Stellung der Freien Wohlfahrtspflege in der Öffentlichkeit

 

100 Jahre BAGFW. Sechs Wohlfahrtsverbände gemeinsam für sozialen Zusammenhalt

Veröffentlichung der BAGFW, November 2024

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