Wesentliche Aspekte des sogenannten Rettungsdiensturteils des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 27.11.2013, I R 17/12) in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen
Ziel aller Aktivitäten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist die Verbesserung von Lebenslagen von Armut bedrohten und betroffenen Menschen.
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Verbesserungen bei der Weiterbildung von gering qualifizierten Arbeitnehmer/-innen und Arbeitslosen zu erreichen, indem u. a. Grundkompetenzen in der Fort- und Weiterbildung gefördert und Motivationsprämien bereitgestellt werden sollen.
Die BAGFW begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt.
Das BAFzA und das BMFSFJ haben in der Monitoringsitzung am 19.01.2016 folgenden Ansatz vorgestellt und den Verbänden die Möglichkeit eingeräumt, diesbezüglich Stellung zu nehmen:
Gesundheitswesen
Um die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einordnen und bewerten zu können, ist aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein Blick auf die Gesetzesänderungen und Reformen der vergangenen Jahre notwendig.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt.
Vergaberecht
Mit der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung soll der Prozess des europäischen und in der Folge des deutschen Vergaberechts abgeschlossen werden.
Zum 01.01.2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 01.01.2017 eingeführt wird.
Die Änderungen zur medizinprodukterechtlichen Vorschrift, Medizinproduktebetreiber-Verordnung, verfolgen das Ziel, mehr Sicherheit beim Einsatz und bei der Nutzung von Medizinprodukten zu schaffen sowie Gefahren zu minimieren.