Freie Wohlfahrtspflege - ihre Finanzierung
Die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege müssen finanziert werden. Es existieren unterschiedlichste Finanzierungsarten und Kostenträger für die diversen Leistungen.
Die Finanzierungsquellen lassen sich grob einteilen in:
- Leistungsentgelte, wie Beiträge und Pflegesätze
- Öffentliche Zuwendungen bzw. staatliche Zuschüsse
- Eigenleistungen der Freien Wohlfahrtspflege
Finanzierung über Leistungsentgelte
wie Beiträge und Pflegesätze werden z.B. in Krankenhäusern, Heimen und Kindergärten erhoben.
Bezahlen müssen diese entweder die Nutzer selbst (und sie bekommen eventuell die Auslagen vom Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger erstattet) oder ein öffentlicher Leistungsträger (häufig die Sozialversicherungen).
Finanzierung über Staatliche Zuschüsse
wie Investitionshilfen für den Bau von Einrichtungen und Finanzhilfen für Betriebe.
Diese Förderung hat ihre Rechtsgrundlage in der öffentlichen Verpflichtung, freie Träger angemessen zu fördern und zu unterstützen, damit Menschen qualifiziert versorgt werden können.
Um Finanzierungslücken decken zu können und ein Zusatzangebot zu schaffen, bemühen sich die Verbände, weitere Mittel zu akquirieren.
Finanzierung über Traditionelle Einnahmequellen
- Geld- und Sachspenden aus der Bevölkerung, Haus- und Straßensammlungen
- Beiträge von Mitgliedern und aus Freundes- und Förderkreisen
- Schenkungen, Vermächtnisse, Bußgelder und Stiftungen
Finanzierung über Geldmittel aus Lotterien
- "GlücksSpirale" von LOTTO
- Aktion Mensch e.V.
- Deutsche Fernsehlotterie
Geldmittel aus Zuschlagserlösen aus dem Verkauf von " Wohlfahrtsmarken"
Die konfessionellen Verbände erhalten darüber hinaus von ihren Kirchen Geld aus Kirchensteuermitteln.