Beitrag der BAGFW zur Konsultation der EU-Kommission „The Social Business Initiative – Promoting Social Investment Funds“ –

Ein entscheidendes Kriterium für die Eigenschaft als Sozialunternehmen sollte in der Tat die Reinvestitionspflicht der Gewinne des Unternehmens in den sozialen Zweck sein. Die Ausschüttung der Gewinne oder Gewinnanteile an Gesellschafter oder andere Berechtigte ist typisch für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, bei denen die Gewinnerzielung im Vordergrund und die Verfolgung des sozialen Zwecks erst an zweiter Stelle steht. Die Ausrichtung gewinnorientierter Unternehmen an den Interessen der Gesellschafter, kann zu einer Abkehr von den Interessen des Gemeinwohls führen.

Box 1

(1)      Do you agree that the main features of social businesses are as outlined above? Please consider this from the perspective of ensuring effective private investment flows to these businesses, and include any further detail on how to determine the features. If you disagree, please outline the features that you think are important.

(2)      To what extent do you think this initiative should focus solely on those social businesses that do not distribute profits to their investors? (Note that, in contrast with pure philanthropic investments, investors would still be able to redeem their investment, or might be offered small returns through portfolio diversification)

(3)      Or shall it also focus on those which distribute profits to their investors (e.g. at least to a limited extent)? If so, how might social businesses be distinguished from other businesses? Please consider the impact this may have in respect of attracting investors to such businesses.

 

(1)      Zunächst ist festzuhalten, dass die BAGFW von einer weiten Beschreibung von sozialem Unternehmertum ausgeht, da dies z.B. auch im Rahmen der sektorspezifischen Behandlung von sozialen Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Wettbewerbsrecht so gesehen wird und hier keine uneinheitliche Betrachtung auftreten sollte.

 

Ein entscheidendes Kriterium für die Eigenschaft als Sozialunternehmen sollte in der Tat die Reinvestitionspflicht der Gewinne des Unternehmens in den sozialen Zweck sein. Die Ausschüttung der Gewinne oder Gewinnanteile an Gesellschafter oder andere Berechtigte ist typisch für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, bei denen die Gewinnerzielung im Vordergrund und die Verfolgung des sozialen Zwecks erst an zweiter Stelle steht. Die Ausrichtung gewinnorientierter Unternehmen an den Interessen der Gesellschafter, kann zu einer Abkehr von den Interessen des Gemeinwohls führen.

Ein weiteres Kriterium zur Kennzeichnung von Sozialunternehmen sollte das primäre Erreichen von sozialen Zielen und Auswirkungen sein (Sachzielorientierung) im Gegensatz zur eher sekundären Erwirtschaftung von finanziellen Einkünften, dabei sollte auch die Rechtsform keine Rolle spielen.

 

Zudem kann die Freie Wohlfahrtspflege bestätigen, dass ihre Sozialunternehmen einen innovativen Charakter haben, denn sie greifen in der Tat Versorgungslücken und solche Probleme in der Gesellschaft auf, die sich neu stellen, die aus einer veränderten Gesetzeslage resultieren, oder die Ergebnis von sozialen Fehlentwicklungen sind und aus sich heraus keine Lösungsstrategien entwickeln. Hierin spiegelt sich auch das in Deutschland vorherrschende Prinzip der Subsidiarität im Sozialstaat wider, wonach staatliche Sozialangebote erst dann vorgehalten werden, wenn sie nicht durch einen Träger der Freien Wohlfahrtspflege oder auch durch einen privat gewerblichen Sozialunternehmer angeboten werden. Schließlich ergänzen   Sozialunternehmen   in   diesem   Sinne   staatliche   Sozialmaßnahmen, ersetzen sie aber nicht. Die sozialen Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege handeln dabei vielfach unter marktähnlichen Bedingungen und müssen sich die Prinzipien  unternehmerischen  Handelns  zu  Eigen  machen,  d.h.  sie  handeln innovativ, wirtschaftlich, nachhaltig und transparent.

Letzteres macht unter anderem deutlich, dass Innovation in der Gesellschaft mit sozialen   Problemlagen   bedeuten   kann,   dass   das   Sozialunternehmen   Güter produziert und Dienstleistungen erbringt und somit auch unternehmerisch tätig ist, wie  man  z.B.  an  Werkstätten  für  Menschen  mit  Behinderung  und  die  dort produzierten Güter erkennt.

 

(2)      Sozialunternehmen, die ihre Gewinne in das Unternehmen voll reinvestieren, haben es wesentlich schwerer, auf den Finanzmärkten die erforderlichen Mittel für Investitionen zu beschaffen, als erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen. Diese nutzen ihren unbeschränkten Zugang zum Kapitalmarkt und haben dadurch erhebliche  Wettbewerbs-vorteile1.  In  der  Folge  hat  sich  in  Deutschland beispielsweise der Anteil privat-gewerblicher Krankenhäuser seit 1991 mehr als verdoppelt. Deshalb sind Initiativen zu begrüßen, die diesen Unternehmen helfen, sich auf dem Sozialmarkt zu behaupten.

 

(3)      Wie  bereits  oben  gesagt,  besteht  bei  Ausschüttung  von  Erträgen  an Investoren von Sozialunternehmen die Gefahr, dass nicht mehr das in der Satzung, dem Leitbild oder das in sonstiger Art von Geschäftsmodellen enthaltene Ziel verfolgt wird, dem Allgemeininteresse zu dienen, sondern dass investorfreundliche Handlungen ins Auge gefasst werden, die im Einzelfall auch vom Allgemeininteresse oder vom Interesse der Klienten der Sozialunternehmen abweichen können. Die autonome, klientenzentrierte und unabhängige2 Eigenschaft des Sozialunternehmens wäre deutlich gefährdet, wenn die Gewinne nicht wieder in den konkreten sozialen Zweck reinvestiert würden. Bei Sozialunternehmen in Form Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ist ein Unternehmerlohn zu berück-sichtigen.

 

 

 

 

1 Artikel im Handelsblatt vom 25.03.2011 („Klinikkonzerne rüsten sich für Übernahmen“): Im Bereich der privat- gewerblichen Klinikkonzerne verfügt die Rhön-Klinik AG über 400 Millionen Euro Investitionsmittel, die Sana Kliniken AG hat Schuldscheindarlehen in Höhe von 320 Millionen Euro aufgenommen und die Asklepios Kliniken GmbH hat im Herbst eine Anleihe über 150 Millionen Euro platziert. Allein im ersten Quartal 2011 wurden 11 kommunale Kliniken sowie die Universitätskliniken Kiel und Lübeck zum Verkauf vorbereitet. Der Anteil privat- gewerblicher Krankenhausträger hat sich zwischen 1991 und 2009 mehr als verdoppelt.

 

2 Vgl. dazu EWSA, INT/589, Social entrepreneurship, Entwurf vom 19. Juli 2011, 3.1.2.

 

 

Box 2

(1)      What are the main difficulties social businesses face, in your experience, in getting access to finance? (Please provide any data or evidence you have to show the scale and relative importance of the difficulties you identify).

(2)      Do different kinds of social businesses face different barriers? (Please include details about how these differences might impact on the access of these social businesses to finance, including over their lifecycle where appropriate.)

(3)      To what extent do you think barriers to access to finance are limiting the growth of social businesses across the EU? (Please provide any data or evidence you have to illustrate the scale and nature of these limitations).

(4)      Do you agree that there is a need to tackle any such barriers at the EU level?

 

(1) Die Investitionsfinanzierung von Sozialunternehmen gestaltet sich zunehmend schwieriger. Zum einen sind insbesondere aufgrund der demographischen oder auch rechtlichen Entwicklung z.B. im Pflegebereich zusätzliche Investitionen in Immobilien erforderlich. So erfordern zum Beispiel Bestimmungen zum Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer bauliche Investitionen. Oder es stehen in bereits seit längerer Zeit existierenden Einrichtungen nicht unerhebliche Ersatzinvestitionen an. Diese Entwicklungen treffen zusammen mit großen finanziellen Defiziten der öffentlichen Hand.

 

In der Vergangenheit wurden für den Bau und die Erhaltung von Sozialimmobilien meist öffentliche Zuwendungen bereitgestellt. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen erfolgte allerdings eine weitgehende Einstellung dieser Form der Objektförderung.

 

Insbesondere aufgrund eingeschränkter Abschreibungsmöglichkeiten von Sozialimmobilien verfügen viele Einrichtungen nur bedingt über eine ausreichende Eigenkapitaldecke, um die fehlenden Mittel für Neuinvestitionen oder Sanierungen über Bankkredite abzudecken. Eine Hauptursache für die unzureichenden Abschreibungsmöglichkeiten liegt in den vorgegebenen, sich auf bis zu 50 Jahre erstreckenden Abschreibungszeiträumen. Zudem basieren die Abschreibungen auf den Anschaffungswerten ggf. gemindert um die damaligen Zuwendungen.

 

Die Finanzierung über Bankkredite wird dadurch erschwert, dass die Banken vor dem Hintergrund von BASEL II bzw. Basel III gefordert sind, an die Kreditvergabe strengere Maßstäbe als früher anzulegen. Dies kann zum einen Bankkredite verteuern, zum anderen führt eine nicht ausreichende Eigenkapitaldecke u.U. zu einer völligen Ablehnung von Bankkrediten. Anstatt neue Instrumente einzuführen, sollte daher ggf. auch darüber nachgedacht werden, die bestehenden Regelungen im Bereich CRD zu überdenken und anzupassen.

 

(2) Der Zugang zu finanziellen Mitteln hängt in Deutschland von der Art der Einrichtung ab. So sind zum Beispiel stationäre Pflegeeinrichtungen Entgeltfinanziert. Ein Teil der Kosten wird durch die Pflegeversicherung abgedeckt, der andere durch private Mittel der Klienten. Im Falle der Mittellosigkeit übernimmt die Sozialhilfe den privaten Anteil. Andere Dienste, insbesondere im ambulanten und Beratungsbereich wiederum sind durch Eigenmittel der Wohlfahrtsverbände und Kirchen oder durch

 

Spenden finanziert. Zunehmend größere Bedeutung bei der Finanzierung von sozialen Initiativen gewinnen auch Stiftungen. Projekte können in Deutschland auch über die Ausschüttung von Soziallotterien teilfinanziert werden.

 

(3) Die Akquise finanzieller Mittel für neue soziale Projekte gestaltet sich i.d.R. als schwierig. Gute Kenntnisse über staatliche Fördermöglichkeiten, Gemeinnützigkeitsrecht etc. sind erforderlich. Daher kann man vermehrt kleine, regional begrenzte Initiativen beobachten, die unmittelbar von der betroffenen Bevölkerungsgruppe finanziell unterstützt werden. Bei regionalen Initiativen ist die Spendenbereitschaft der ortsansässigen mittelständischen Unternehmen auch oft höher.

 

(4) Die Regelung von Zugängen zu Finanzmitteln auf EU-Ebene ist von den Kompetenzen der EU-Verträge abhängig. Ein Gebiet, auf dem die EU gute Vorgaben machen könnte, ist die Kohäsionspolitik. Denn hier wäre ebenfalls ein breiter Ansatz, insbesondere beim ESF hinsichtlich zu fördernder Sozialunternehmen zu wählen. Wenn die Erweiterung der förderspezifischen Aspekte im ESF um umfassende Maßnahmen zur Armutsbekämpfung stattfindet und somit zum Beispiel auch Maßnahmen gefördert werden können, die über reine beschäftigungsrelevante Instrumente hinausgehen und die das persönliche, nicht zwingend zielgruppenbezogene, Umfeld der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Klienten einbeziehen, wäre schon viel gewonnen, was die Unterstützung der Finanzierung von Sozialunternehmen angeht.

 

 

 

Box 3

(1)      If  you  operate  a  social  investment  fund,  or  are  aware  of  the  (national) legislative requirements that apply currently in practice, could you please provide broad detail on these requirements.

(2)      How  do  you  think  funding  through  investment  funds  might  effectively compliment other sources of funding, e.g. philanthropic funding? Are there any challenges here?

(3)      Do you think that the UCITS framework is sufficient for funding social business without change? Do you think a bespoke fund framework tailored to the needs of social business might be better suited to channel funds toward social businesses? (If you think   the   UCITS framework is not suited, please outline the features of the UCITS framework that you think are mostly responsible for this).

 

(2) Grundsätzlich können Investmentfonds andere Finanzierungsmöglichkeiten von Sozialunternehmen ergänzen. Grundsätzlich müsste jedoch für Investmentfonds genauso wie für andere Finanzierungsmöglichkeit eine Beurteilung anhand einer Matrix erfolgen, in die die folgenden Kriterien einfließen:

 

beteiligte Personen/ Institutionen

 

Beurteilungskriterien

Betroffene

Personengrupp en bzw. Nutzer/- innen  der  Ein- richtungen

Einrichtungen

Investoren/

Financiers

Ethische Beurteilungskriterien

 

 

 

Rechtliche Beurteilungskriterien

 

 

 

steuerrechtliche Kriterien

 

 

 

gemeinnützigkeitsrechtliche

Kriterien

 

 

 

umsatzsteuerrechtliche

Kriterien

 

 

 

sonstige            steuerrechtliche

Kriterien

 

 

 

sozialrechtliche Kriterien

 

 

 

zivil-,     u.     gesellschaftsrechtliche

Kriterien

 

 

 

verbandsrechtliche Kriterien

 

 

 

evtl. EU-rechtliche Kriterien

 

 

 

staatskirchenrechtliche Kriterien

 

 

 

Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte

 

 

 

Bewertungskriterien:

++ sehr positiv

+ positiv

+- neutral

- negativ

--sehr negativ

 

Aus Sicht der Sozialunternehmen können mit Investmentfonds grundsätzlich nicht nur Investitionen, sondern auch Leistungen finanziert werden, sofern die Einrichtungen mindestens die an die Anleger auszuzahlende Rendite erwirtschaften. Trotzdem sollten Investmentfonds jedoch nur zur Finanzierung von Anlagegütern herangezogen werden. Eine Finanzierung der laufenden Betriebskosten aus Mitteln von  Investmentfonds  muss  entschieden  abgelehnt  werden,  da  die Sozialunternehmen unter dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verpflichtet sind, ihre Regelleistungen durch die Regelfinanzierung zu decken. Im anderen Fall wäre auch der Sozialfonds mittelfristig insolvent.

Die Autonomie der Sozialunternehmen bleibt im Rahmen einer Finanzierung durch Investmentfonds im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten eher hoch, es besteht  jedoch  die  Verpflichtung  zur  Rückzahlung  einschließlich  einer entsprechenden Rendite und ggf. zur Einhaltung der ethischen Ziele. Das Ausmaß der  Abhängigkeit  der  einzelnen  Einrichtung  bzw.  des  Trägers  hängt  von  der jeweiligen Performance des Fonds ab.

Aus Sicht der Investoren ist die Rendite im Falle der freien Verfügung der Mittel durch den Träger eher ungewiss. Dasselbe gilt für die Sicherheit der Rückzahlungen.

 

Zivilrechtlich stehen die Bedienbarkeit und die Stabilität des Fonds im Vordergrund. Der Umgang mit Fondsbeteiligten ist ebenso zu beachten wie die Vermeidung von Insolvenzrisiken beim Entzug von Fondskapital.

Sozialrechtlich gesehen müssen die  Renditeerwartungen des  Investors über  die

Entgelte refinanziert werden.

Eine   Bewertung   aus   ethischer   Sicht   hängt   von   den   Fallgruppen   und   der

Professionalität der Fondsmanager ab.

 

 

 

Box 4

Do you believe that social investment funds should be open to retail investors? Please give reasons for your answer.

What features of a social investment fund do you think are most important for retail/professional investors?

What specific pre-contractual information do you think would need to be provided to retail investors?

Should the framework encompass funds that explicitly forego greater financial returns for the benefit of the social impact of their investment, or that expose investors to greater risks, or both?

 

 

 

Box 5

What do you think would be the appropriate time frame for redemption of units in a social investment fund, e.g. monthly? Please give reasons for your answer.

Do you think there are other options for balancing the liquidity that small retail clients might be seeking with a focus on a long-term time horizon? (For instance, requirements on holding certain levels of liquid assets, lock in periods, etc.)

 

Hier bieten sich möglichst lange Zeiträume an, um die soziale Versorgung kontinuierlich und gefestigt anbieten und leisten zu können. Natürlich muss auch dem Liquiditätsbedürfnis der Anleger nachgekommen werden, so dass insoweit auf Modelle zurückgegriffen werden sollte, die beide Interessenlagen berücksichtigen.

 

 

 

Box 6

Do you think that social investment funds should be subject to diversification rules?

To what extent do you think investors might expect a fund focused on social businesses to only invest in social businesses?

Should social investment funds be required to invest into different types or numbers of social business? (How many separate businesses might be required?).

Should there also be diversification across asset classes different from social business? (What limits might be appropriate? For instance, 40% social businesses,

60% highly-liquid transferable securities).

 

 

 

Box 7

What types of assets should a social investment fund be able to invest in? Please give examples.

 

Should the funds be limited to certain kinds of strategies (for instance, aimed at maximising their attractiveness for retail investors)? If so, which?

What rules or limits might be necessary to prevent firms using a new framework to circumvent restrictions in other frameworks (e.g. UCITS)?

 

 

 

Box 8

Do you agree that it would be impractical for social investment funds to have frequent valuations of assets? Please give reasons for your answer. If so, for the purposes of investor protection what frequency might be appropriate? Please give examples.

Do you think that any non-social business assets that might be permitted should be subject to different valuation requirements? Might different kinds of assets require different approaches?

 

 

 

Box 9

(1)      How do you think 'social returns' might be best addressed and measured?

(2)     How might this build on other existing work, for instance on non-financial company reporting, social accounting, socially responsible investing, etc.?

(3)      What information do you think needs to be disclosed to investors, and how might this best be presented? If you have experience in this area please provide examples, data, and as much detail as possible. Please consider that prospective investors might need different information compared with already existing investors.

 

(1)      Die Messbarkeit von sozialen Erfolgen, von Ergebnissen sozialen Handelns oder von sozialpolitischen Maßnahmen kann in der Tat nicht allein mit Ziffern oder konkreten Fakten erzielt werden. So gibt es weltweit, und ganz besonders auch in Europa, zahlreiche Studien über Kriterien einer solchen Messbarkeit, die in die hier durchgeführten Überlegungen unbedingt einzubringen und dabei zu berücksichtigen sind. So wird z.B. häufig von Kosten unterlassener Sozialpolitik gesprochen, deren Messbarkeit auch von Kriterien, um die es hier geht, abhängt. Entscheidend ist bei sozial intervenierenden Maßnahmen in der Regel der Prozesscharakter der Maßnahme, der Inklusionseffekt, aber nicht die prozentuale Steigerung von Beschäftigung im erste Arbeitsmarkt oder ähnliches. Die Gefahr der Messbarkeit eines „social return“ liegt immer darin, dass persönliche, individuelle Entwicklungen bei Klienten nicht hinreichend gefördert werden, wenn hier finanzieller Druck über der sozialpädagogischen Arbeit schwebt. Mit diesem Phänomen haben Sozialunternehmen, zumindest in Deutschland, ohnehin zu kämpfen, werden doch Finanzierungen  häufig  von  der  Erfüllung  bestimmter  Quoten  oder  ähnlichem abhängig gemacht. Aus diesem Grund sollten das Vertrauen und die Transparenz für die Anleger, will man dem Modell dieses Investmentfonds folgen, mit anderen Mitteln geschaffen werden, als mit Messbarkeit von sozialem Ertrag.

 

 

 

Box 10

Do you agree that investor participation will contribute to the success of these funds? Please give reasons for your answer. If so, please outline how this might work in practice, and whether this can or should be required as part of the social investment fund framework itself.

 

 

Die Information der Investoren durch die Sozialunternehmen spielt eine entscheidende Rolle  bei  der  Schaffung  von  Transparenz und  Vertrauen. Regelmäßige Information so weit wie möglich eröffnet dem Investor ein Hintergrundbild für seine Investmententscheidung, er versteht die Entscheidungen des Sozialunternehmens besser und vor allen Dingen wird ihm die Notwendigkeit bewusst, sehr individuelle und klientenzentrierte Herangehensweisen durch die Mitarbeitenden eines Sozialunternehmens zu ermöglichen. Dadurch wird ihm der Prozesscharakter  von  Ergebnissen  deutlich  und  trifft  seine Investmententscheidungen nicht nur nach  betriebswirtschaftlichen oder vermeintlichen Klarzahlen, sondern auch nach atmosphärischer Verbesserung von Lebensqualität der Klienten.

Als problematisch ist eine direkte Einflussnahme eines Investors auf die Entscheidungen eines Sozialunternehmens anzusehen. Sozialunternehmen und damit deren Leitung sind verpflichtet, die Satzungsziele einzuhalten. Verstöße gegen die Satzungsziele z.B. bedingt durch die Einflussnahme eines Investors können zum Entzug der Gemeinnützigkeit und damit letztlich zur Insolvenz eines Sozialunternehmens führen.

 

 

 

Box 11

Which particular features of social investments might require specific risk management requirements? When considering this question, please also consider issues of non-financial outcomes and risks.

 

Sozialunternehmen  müssen   zur   Beurteilung   verschiedener  Möglichkeiten   der

Finanzierung folgende Kriterien heranziehen:

 

ethische Beurteilungskriterien

Bezogen auf ethische Kriterien ist vor allem auf eine Verträglichkeit der Finanzierung mit der Achtung der Würde aller betroffenen Personengruppen zu achten. Leitlinien sind hierbei z.B. Leitbilder oder im Ethik-Kodices. Ethische Kriterien schließen beispielsweise aus, dass Rüstungsfirmen an der Finanzierung von Sozialunternehmen beteiligt werden und - im Extremfall - sogar noch damit werben.

 

steuerrechtliche Kriterien wie z.B.

          gemeinnützigkeitsrechtliche Kriterien

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten von gemeinnützigen Körperschaften an den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts gemessen werden müssen. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Verpflichtung, die Mittel ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke der jeweiligen Körperschaft zu verwenden. Dies kollidiert mit evtl. Mitsprachewünschen der Geldgeber bei der Leitung der Einrichtung. Darüber hinaus dürfen die von einer gemeinnützigen Körperschaft erwirtschafteten Mittel nur bzw. ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Dies macht Gewinnausschüttungen an Financiers unmöglich. Damit scheiden alle Finanzierungsmöglichkeiten aus, von denen sich die Geldgeber hohe Renditen bzw. Gewinnausschüttungen versprechen.

         umsatzsteuerrechtliche Kriterien

 

Im Zusammenhang mit den umsatzsteuerrechtlichen Kriterien ist zu beachten, dass grundsätzlich alle im Inland getätigten Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbar sind (§ 1 Abs. 1 UStG) und, wenn im Gesetz nichts anderes festgelegt ist, dem allgemeinen Steuersatz von 19% unterliegen.

 

sozialrechtliche Kriterien

Aus sozialrechtlicher Perspektive stellt sich für alle Formen der Finanzierung die Frage der Refinanzierbarkeit im Rahmen der Leistungs- und/oder Vergütungsvereinbarungen.

 

Zivil und gesellschaftsrechtliche Kriterien

Zivilrechtliche Gesichtspunkte betreffen in erster Linie die Vertragsgestaltung und die

Haftungsrisiken des jeweiligen Finanzmodells.

Weitere      gesellschaftsrechtliche,     bankenrechtliche     und      handelsrechtliche

Bestimmungen richten sich nach der allgemeinen Rechtslage.

 

verbandsrechtliche Kriterien

Verbandsrechtlich die Art der Finanzierung den in der Satzung des Trägers verankerten Zielen nicht entgegenstehen. Zudem darf kein Widerspruch zu den mitgliedschaftlichen Verpflichtungen auftreten.

 

staatskirchenrechtliche Kriterien

Manche  Sozialunternehmen in  privater  Rechtsform  sind  der  Kirche  zugeordnet, nehmen an ihrem Rechtskreis teil und sind Kirche im verfassungsrechtlichen Sinn. Neben der damit verbundenen ethischen Verpflichtung im Umgang mit Geldanlagen und Vermögenswerten darf die jeweilige Finanzierungsart nach ihrer Struktur und Organisationsform nicht im Widerspruch zum kirchlichen Rechtskreis stehen.

 

Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte

Aus volkswirtschaftlicher Sicht spielen vor allem die Allokationsfunktion, d. h. der Ausgleich von Angebot und Nachfrage, über den Preis und die Distributionsfunktion, d. h. die Verteilung von Einkommen und Vermögen eine Rolle. Insgesamt dürfen volkswirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten eher untergeordnete Bedeutung haben. Eventuell treten jedoch Substitutionseffekte auf, wenn sich eine große Zahl Sozialunternehmen für dieselbe Finanzierungsart entscheidet.

 

 

 

Box 12

What should be the duties of a depositary (e.g. tracking the funds' assets, reconciling units or shares issued with subscription proceeds received)? Please give reasons for your answer.

Please take into account the specific kinds of assets that might be held by a social investment fund.

 

 

 

Box 13

How might the sustainability and profitability of a social investment fund regime be ensured?

 

Are there any particular factors in your experience that might determine the commercial success of the fund?

In your view, what kinds of incentive structures might be appropriate or inappropriate for the managers of the funds (e.g. performance fees versus flat management fees)?

 

 

 

Box 14

What steps do you think should be taken to improve transparency for investors in relation to funds targeting social businesses?

What steps do you think should be taken to improve transparency for fund managers about the social businesses which they target? Please consider how to balance burdens on social  businesses against effectiveness in ensuring their 'investment readiness'.

 

Vgl. Fragen in Box 9 – Problem der Messbarkeit sozialer Erträge.

 

 

 

Box 15

How do you think common criteria for defining, labelling and rating social funds and social businesses might be most effectively established? Who should establish them and develop them over time? How might they be verified, to ensure they are appropriately used in practice? Please set out views on the pros and cons of different approaches.

 

Diese Frage ist im Zusammenhang mit Box 9 und dem die Box 15 einleitenden Text (S. 15) zu beantworten, wo es unter anderem um die Messbarkeit der Ergebnisse von Sozialunternehmen geht. Im Text, S. 15, wird die Möglichkeit eines „Rating“ für Sozialunternehmen diskutiert, dem wir folgendes entgegenhalten:

Diese Möglichkeit des Rating lehnt die BAGFW aus den genannten Gründen ab und schlägt vielmehr vor, andere bereits bewährte Zertifizierungen wie z.B. solche aufgrund von Qualitätsmanagementsystemen als vertrauensbildende Kriterien für private Investoren hervorzuheben.

Sollte es diese Fonds geben, so stellt sich die Frage nach dem Fondsverwalter, nach dem Depositar und nach dem Organ, das den entsprechenden Nutzen des Fonds in der Praxis sicherstellt. Auch hier geht es um die Frage, ob der „entsprechende Nutzen“ überhaupt feststellbar ist, oder ob nicht das Anlagerisiko ganz mit dem systemimmanenten Charakter eines prozessorientierten, wenngleich ebenso nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit handelnden Sozialunternehmens zusammenhängt. Ein gewisses Element an Philanthropie wird jedem Investor bei Sozialunternehmen innewohnen.

 

 

 

Box 16

Do you think a strong new EU label (e.g. supported by a common logo) would help social investment funds succeed? Please give reasons for your answer.

How might the appropriate use of such a brand be ensured in practice, and potential for confusion with other brands or labels diminished?

 

Box 17

What steps do you think might be taken at the European level to facilitate better intermediation between funds and social businesses? Are there particular responsibilities that you think fund managers should take on?

Do you think there are any possible actions at the European level that might ensure effective distribution of social investment funds?

 

 

 

Box 18

How might tax incentives be made useful? Please provide data on any existing such incentives you are aware of. Are there any other measures you think might be possible to maximise investor's access to social investment funds, or the attractiveness of these for investors?

 

Hilfreich für die Finanzierung von Sozialunternehmen können u.U. gemischte Fonds sein. In solchen gemischten Fonds kann z.B. ein bestimmter Anteil der Fondsmittel in diversifizierte und renditestarke Aktien (Blue Chips) investiert werden, während die übrigen Fondsmittel ausschließlich in Sozialimmobilien fließen.

Voraussetzung für die Gewährung von Fondsmitteln wäre eine Prüfung der Solidität des jeweiligen Sozialunternehmens z.B. bezogen auf das Rechnungswesen oder das der  Investition       zugrunde  liegende  Konzept.  Die  Sozialunternehmen  bezahlen wiederum an den Fonds eine Miete sowie zusätzlich eine Rendite von 5 % bis 7 %. Eine zusätzliche             Honorierung für      die            Privatinvestoren                      könnte       in                              einem Benutzungsrecht spezieller Angebote des jeweiligen Sozialunternehmens bestehen. Als problematisch für die Einrichtungen könnte sich hierbei allerdings der Wunsch der Betroffenen auf eine bevorzugte Behandlung darstellen.