Gemeinsame Note von BAGFW und Bundesarbeitsgemeinschaft Wohlfahrt (AT) zum Partnerschaftsprinzip in den EU-Strukturfonds

In der neuen Förderperiode 2014-2020 soll der partnerschaftliche Ansatz bei der Vorbereitung und Programmierung der Operationellen Programme verbessert wer- den. Es ist erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Rolle der Nichtregie- rungsorganisationen zu stärken.

In der neuen Förderperiode 2014-2020 soll der partnerschaftliche Ansatz bei der Vorbereitung und Programmierung der Operationellen Programme verbessert wer- den. Es ist erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Rolle der Nichtregie- rungsorganisationen zu stärken.

 

Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen und unterstützen diese Zielsetzung. Sie heben die Rolle hervor, die ihre Organisationen bei der Verwirklichung der Euro- pa 2020-Ziele, insbesondere bei der sozialen Eingliederung und der Bekämpfung

von Armut und Ausgrenzung, spielen. Sie verweisen auf den Beitrag, den die Sozi- alwirtschaft – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Herausforde- rungen - bei der Schaffung von Arbeitsplätzen leisten kann.

 

Da der partnerschaftliche Ansatz nicht in allen Mitgliedstaaten gleichwertig ange- wendet wird (neben Deutschland ist hier nur noch Spanien zu nennen, das ebenfalls ein eigenes ESF-Programm für Nichtregierungsorganisationen implementiert hat), hat sich die Europäische Kommission dazu entschlossen, als Arbeits- und Diskussi- onsunterlage „Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft“ für die Planung der neuen Förderperiode herauszugeben (am 24.04.2012).

 

Der Verhaltenskodex legt die Regeln für die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und der Programme fest, die die offene und transparente Vorbereitung und Umsetzung, das Monitoring und die Evalu- ierung der Programme umfasst, und beschreibt die Aufgaben und die Arbeit im Moni- toringausschuss.

 

Darüber hinaus werden Vorschläge für den Kapazitätsaufbau von Partnern gemacht (gezielte Workshops, Schulungen, Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen und gemeinsame Maßnahmen), um sich angemessen an der Entwicklung der Partner- schaftsvereinbarung und den Programmen beteiligen zu können.

 

Die unterzeichnenden Organisationen sehen in dem Verhaltenskodex eine Stärkung der Umsetzung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 durch eine partnerschaftliche Ausrichtung und Umsetzung der Strukturpolitik.

 

Sie setzen sich für einen bindenden Charakter des Verhaltenskodex für die neue Förderperiode ein, indem dieser – vergleichbar mit der verbindlichen Wirkung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens - als Anhang der Allgemeinen Verordnung beigefügt wird. Damit wird gewährleistet, dass alle relevanten Partner - insbesondere auch Nichtregierungsorganisationen - in ganz Europa angemessen an der Umset- zung der EU-Strukturfonds für die neue Förderperiode 2014-2020 beteiligt werden.

 

Die unterzeichnenden Organisationen fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, sich für die partnerschaftliche Umsetzung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 einzusetzen, indem der von der Kommission vorgelegte Ver- haltenskodex für die Partnerschaft als ein verbindliches Instrument bei der Erarbei- tung der Partnerschaftsvereinbarungen für die neue Förderperiode erklärt wird und somit Nichtregierungsorganisationen aktiv daran mitwirken können.