„Solidarität für die Ärmsten in Europa ein Appell für den Fortbestand der europäischen Nahrungsmittelhilfe“

Die soziale Sicherheit und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen sind für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die zivilgesellschaftlichen Organisationen Auftrag und Verpflichtung zugleich. Mit ihrem Nahrungshilfeprogramm hat die Europäische Union Mitgliedstaaten und soziale Einrichtungen in den vergangenen Jahrzehnten wirksam bei dieser Aufgabe unterstützt. Das Programm ist für die betroffenen Menschen eine wesentliche Hilfe und für viele Hilfsorganisationen eine wichtige Unterstützung, um verarmten Menschen den Zugang zu weitergehender Beratung und Unterstützung bei der sozialen Integration niedrigschwellig anbieten zu können.

Die soziale Sicherheit und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen sind für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die zivilgesellschaftlichen Organisationen Auftrag und Verpflichtung zugleich.

 

Mit ihrem Nahrungshilfeprogramm hat die Europäische Union Mitgliedstaaten und soziale Einrichtungen in den vergangenen Jahrzehnten wirksam bei dieser Aufgabe unterstützt. Das Programm ist für die betroffenen Menschen eine wesentliche Hilfe und für viele Hilfsorganisationen eine wichtige Unterstützung, um verarmten Menschen den Zugang zu weitergehender Beratung und Unterstützung bei der sozialen Integration niedrigschwellig anbieten zu können.

 

Die Nahrungsmittelhilfe kommt in zahlreichen europäischen Ländern an, die be- sonders stark mit Armutsproblemen zu kämpfen haben und die Hilfen ohne Unter- stützung der Europäischen Union nicht ohne weiteres finanzieren können. Dazu zählen vor allem die Länder Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Estland, Polen, Spanien und Griechenland.

 

Aus dem Nahrungshilfeprogramm erhalten noch bis Jahresende rund 18 Mio. von Armut betroffene Menschen in der Europäischen Union überlebensnotwendige Nahrungsmittel.

 

Die Nahrungsmittelhilfen werden jedoch zum Jahresende eingestellt, wenn es nicht noch gelingt, eine vom Europäischen Parlament eingeleitete Übergangslösung zu verabschieden. Diese ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. April 2011 notwendig geworden, um für das Programm eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.

 

Die Unterzeichner sehen in der kurzfristigen Beendigung des Programms eine inak- zeptable Beeinträchtigung für die betroffenen Menschen und der wirksamen Hilfe- strukturen.

 

Damit viele Menschen in Europa, die bereits heute in Armut leben, nicht noch stärker in soziale Not geraten, muss die kurzfristige Einstellung der Hilfen verhindert werden.

 

Wir verkennen weder die Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichts- hofes vom 13. April 2011, noch die Notwendigkeit, mittelfristig das Hilfeprogramm an die veränderte Lage auf dem europäischen Nahrungsmittelmarkt und an weiterent- wickelte, nachhaltige Hilfestrukturen anzupassen. Ebenso wenig übersehen wir, dass die Hilfe ggfls. mit den sozialpolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Ein- klang gebracht werden muss.

 

Kurzfristig geht es aber darum, um der betroffenen Menschen willen den Fortbestand der Nahrungsmittelhilfen durch eine Übergangslösung für die nächsten ein bis zwei Jahre zu gewährleisten. Mittelfristig ist es sinnvoll, ein neues Programm einzurichten, das die kurzfristige Notfallversorgung der ärmsten Menschen mit längerfristigen

Hilfen für eine nachhaltige Armutsbekämpfung und soziale Integration verknüpft.

 

Die europäischen Staaten müssen gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise jedes Instrument zur Bekämpfung der Armut in den Mitgliedstaaten nutzen.

 

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die deutsche Bundesregierung auf, eine Übergangslösung mitzutragen und im Europäischen Rat am 20. Oktober 2011 den Weg für einen befristeten Fortbestand und die Weiterentwicklung der Nahrungs- mittelhilfe frei zu machen.

 

Die deutschen und französischen Wohlfahrtsorganisationen unterbreiten das gemeinsame Angebot, ihre Ideen und Vorschläge für die Schaffung eines zukünf- tigen Armutsprogramms einzubringen.