Stellungnahme der BAGFW zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen

Die BAGFW unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, die bisher im Nahrungsmittelhilfeprogramm gebundenen Mittel in den Rahmen der Kohäsions- politik mit ihrer Strategie 2020 zu stellen.

Die BAGFW unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, die bisher im Nahrungsmittelhilfeprogramm gebundenen Mittel in den Rahmen der Kohäsions- politik mit ihrer Strategie 2020 zu stellen.

 

Die BAGFW ist der Ansicht, dass der ESF das zentrale EU-Instrument sein sollte, um das Kohäsionsziel der Armutsreduzierung erreichen zu können. Im VO-Vorschlag für den ESF 2014 – 2020 hat die Europäische Kommission im Artikel 3 (Interventions- bereich) das thematische Ziel „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämp- fung der Armut durch Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen…“ formuliert. Als eine Investitionspriorität wird unter diesem Ziel die „aktive Eingliederung“ benannt. Diese Investitionspriorität sollte ausdrücklich um die Interventionen ergänzt werden, die im neuen Hilfsfonds benannt werden:

 

·    Kauf von Nahrungsmitteln oder grundlegenden Konsumgütern für den persön- lichen Gebrauch obdachloser Personen oder von Kindern,

·    Verwaltungs-, Transport- und Lagerkosten, die bei den Partnerorganisationen entstehen,

·    Aktivitäten zur Förderung der sozialen Inklusion

 

Die im Hilfsfonds beschriebene Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, die die Verteilung von Nahrungsmitteln vornehmen sowie flankierende Maßnahmen organi- sieren, findet ihre Grundlage in Artikel 6, Abs. 3 des ESF-VO-Vorschlages, in dem

die angemessene Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen sowie deren Kapa- zitätsaufbau festgehalten ist.

 

Die BAGFW spricht sich deshalb dafür aus, keinen gesonderten Hilfsfonds einzurich- ten und diesen mit ESF-Mitteln auszustatten, sondern die veranschlagten 2,5 Mrd. € im Budget des ESF zu belassen und den Mitgliedstaaten, die Interventionen zur Be- kämpfung extremer Armut durchführen wollen, diese Möglichkeit über den ESF zu geben. Damit würde den Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen.

 

Die BAGFW sieht in diesem Streamlining-Vorschlag auch den Vorteil, dass ergän- zende Verwaltungsstrukturen nicht neu aufgebaut werden müssen, sondern diejeni- gen des ESF genutzt werden können und darüber hinaus das Partnerschaftsprinzip gestärkt wird.